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26. April 2021
Reisesicherungsfonds im Rechtsausschuss

Reisesicherungsfonds im Rechtsausschuss

Der GDV, Vertreter der Touristikbranche sowie Verbraucherschützer und Wissenschaftler haben zur geplanten Reform der Insolvenzabsicherung Stellung bezogen. Der vorgesehen Reisesicherungsfonds fand dabei grundsätzlich Zustimmung. In Details sehen die Experten jedoch Nachbesserungsbedarf.

Nach dem Tourismusausschuss (AssCompact berichtete), hat sich nun auch der Rechtsausschuss des Bundestages in einem Anhörungstermin mit dem geplanten Systemwechsel bei der Insolvenzsicherung von Reiseunternehmen auseinandergesetzt. Die Positionen der Branchenvertreter blieben unverändert. Die eingeladenen Sachverständigen stimmten der Reform grundsätzlich zu, sahen jedoch zum Teil erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Beitragspflichtgrenze bei 3 Mio. Euro

Der Entwurf des „Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ sieht vor, dass die Insolvenzsicherung künftig über einen Reisesicherungsfonds erfolgt. Der Fonds soll in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert werden und ein Fondsvermögen verwalten, in das die Reiseveranstalter einzahlen, wenn sie mindestens 3 Mio. Euro mit Pauschalreisen umsetzen.

GDV sieht Nachbesserungsbedarf

Nils Hellberg vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte die beabsichtigte Reform als längst überfälligen Schritt. Er forderte allerdings eine höhere Umsatzgrenze für die Unternehmen. Reiseveranstalter sollten sich bis zu einem Umsatz von zehn Millionen Euro weiter über einen Versicherer oder ein Kreditinstitut absichern dürfen. Als zentrales Problem des Regierungsentwurfs sieht Hellberg den fehlenden Gleichlauf zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.07.2021 und der Haftungsübernahme durch den Fonds, die erst für einen noch offenen Zeitpunkt vorgesehen ist.

Stimmen aus der Touristikbranche

Mehrere Vertreter der Touristikbranche forderten des Weiteren, dass der Reisesicherungsfonds über einen längeren Zeitraum hinweg aufgebaut werden solle, um die finanzielle Belastung der Branche zu strecken. Bisher ist eine Aufbauphase von fünf Jahren vorgesehen. Darüber hinaus sei die aktuelle coronabedingte Krise der denkbar schlechteste Zeitpunkt, um die Branche mit neuen finanziellen Anforderungen zu konfrontieren. Hohe Sicherheitsleistungen sowie Entgelte für die Teilnahme am Reisesicherungsfonds könnten für unzählige Unternehmen existenzgefährdend sein.

Verbraucherschützer begrüßen Änderung

Felix Methmann von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) machte in seiner Stellungnahme deutlich, dass der vzbv bereits seit vielen Jahren auf den Missstand in der Insolvenzabsicherung im deutschen Pauschalreiserecht hinweist. Das geplante brancheninterne Solidaritätsprinzip sei dem bisherigen Umgang mit dem Schadensrisiko bei Weitem vorzuziehen.

Stimmen aus der Wissenschaft

Das bisherige Absicherungsmodell bezeichnet Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld als zweifellos europarechtswidrig. Das habe sich in der Krise von Thomas Cook gezeigt. Die Fondslösung sieht Staudinger als den richtige Weg an. Die vorliegenden Kennziffern eines solchen Fonds seien überzeugend und sollten den Risiken ausreichend Rechnung tragen, die es abzusichern gelte. Zu einer möglichen Anhebung der Beitragspflichtgrenze äußerte sich Staudinger kritisch. Ein Fonds könne nur dann effektiv arbeiten, wenn möglichst viele mitmachten.

Klaus Tonner von der Universität Rostock hingegen, sprach sich sogar für eine Fondsaufbauphase von zehn Jahren aus. Angesichts der Corona-Pandemie sei ein zeitlich gestrecktes Hochfahren des Reisesicherungsfonds geeignet, um die finanzielle Belastung der Reiseveranstalter in Grenzen zu halten. Beim Thema Umsatzgrenze vertrat Tonner eine andere Meinung als sein Kollege von der Uni Bielefeld. Die Grenze für Reiseveranstalter, die sich nicht über den Reisesicherungsfonds absichern müssen, sollte seiner Ansicht nach von drei auf zehn Millionen Euro angehoben werden. (tku)

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