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11. April 2021
Roland und hendricks entwickeln Compliance-Rechtsschutz

Roland und hendricks entwickeln Compliance-Rechtsschutz

Um einen hinreichenden Versicherungsschutz zur Kostendeckung von Compliance-Maßnahmen in den Bereichen Wettbewerb, IT und Korruption zu bieten, haben Roland Rechtsschutz und die Hendricks + Partner Rechtsanwälte mbB gemeinsam eine neue Compliance-Rechtsschutz-Versicherung entwickelt.

Eine neue Compliance-Rechtsschutz-Versicherung, die Roland Rechtsschutz und die Hendricks + Partner Rechtsanwälte mbB gemeinsam entwickelt haben, soll den Bedarf abdecken, den die Compliance-Bausteine in der D&O-, der Strafrechtsschutz-, der Cyber- und der Vertrauensschadenversicherung nicht bieten. Der sachliche Geltungsbereich der Compliance-Rechtsschutz-Versicherung erstreckt sich zunächst auf die drei haftungsträchtigsten Compliance-Bereiche Wettbewerb, IT und Korruption. Eine Ausweitung auf weitere Bereiche auf Anfrage soll perspektivisch möglich sein. 

„Die größte Herausforderung in der Konzeption des neuen Compliance-Versicherungsschutzes lag in der Definition des Versicherungsfalls“, erläutert Michael Hendricks. „Da Compliance-Maßnahmen von den Verantwortlichen im Unternehmen in eigener Regie in Gang gebracht werden, liegt die Auslösung des Versicherungsfalls in gewisser Weise in Händen des versicherten Unternehmens.“

Wann der Versicherungsfall ausgelöst wird

In der Compliance-Rechtsschutz-Versicherung wird dementsprechend der Versicherungsfall ausgelöst durch „die Beschlussfassung zur Einleitung einer Compliance-Untersuchung durch das Leitungs- und/oder Aufsichtsorgan der Versicherten aufgrund berechtigter Verdachtsmomente für einen innerhalb des versicherten Zeitraumes möglichen Compliance-Verstoß“. Die „berechtigten Verdachtsmomente“ muss das Unternehmen dem Versicherer nachweisen. Sie liegen vor, wenn sich eine Handlungspflicht des Leitungs- oder Aufsichtsorgans aufdrängt, sich Klarheit zu verschaffen.

Kommt es zu Uneinigkeit zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft bei der Feststellung des Versicherungsfalls, ist der Versicherte berechtigt, einen Experten auf Kosten des Versicherers einzuschalten. Dieser Experte ist Mitglied eines gemeinsam vom Versicherer und Versicherungsmakler gegründeten Compliance-Panels oder des hendricks Anwaltsnetzwerks. Die Entscheidung des Experten ist für beide Seiten bindend. Der Versicherungsfall muss während der Vertragslaufzeit eintreten. Eine Rückwärtsversicherung ist aktuell nicht möglich.

Versicherungsschutz für Deutschland, Deckungssumme auf 500.000 Euro begrenzt

Räumlich erstreckt sich der Versicherungsschutz zunächst auf Deutschland und optional auf den europäischen Wirtschaftsraum, wobei dann auch für „Cross Border Investigations“ Versicherungsschutz geboten wird. Versichert sind sämtliche Honorare für sachdienliche und angemessene Tätigkeiten im Rahmen von Compliance-Untersuchungen wie beispielsweise forensische Dienstleistungen, Kosten der Aufbereitung und Aufbewahrung von Daten, Mitarbeiterbefragungen, Kosten für die Durchsicht von Dokumenten wie Gremienprotokollen oder internen Berichten, E-Mail-Screening etc. Wird die Beauftragung von Rechtsanwälten auf die Beratung von Mitarbeitern ausgedehnt, um diese zu einer Kooperation zu bewegen und vor arbeitsrechtlichen Sanktionen zu schützen, so sind auch diese Kosten von der Compliance Rechtsschutz Versicherung umfasst. Die Deckungssumme für Compliance-Kosten ist in der Einführungsphase auf 500.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. (ad)

Bild: © Panuwat – stock.adobe.com