Anleger, die noch immer russische Titel in der Form von Hinterlegungsscheinen halten, könnten bald eine Möglichkeit erhalten, ihre Wertpapiere umzutauschen. Das ist einer Mitteilung der Abwicklungs- und Verwahrgesellschaft Clearstream zu entnehmen, über die u. a. das Handelsblatt berichtete.
Umwandlungsanträge wieder möglich
Demnach nimmt Clearstream – ein Tochterunternehmen der Deutschen Börse – wieder Umwandlungsanträge für Hinterlegungsscheine russischer Aktien an. Diese Zertifikate namens Depository Receipts (DRs) werden an Börsen häufig stellvertretend für die Originalaktien gehandelt. Die Zertifikate werden von Banken (DR-Agenten) herausgegeben, die wiederum die Originalaktien verwahren.
Keine Gebühren für Übertragungen
Mit der russischen Zentralverwahrstelle sei man zu einer Übereinkunft gekommen, dass auf die Übertragungen von den DR-Agenten bzw. zu den DR-Agenten bis mindestens Ende 2022 keine Gebühren anfallen, somit keine Erträge für die russischen Institute anfallen und die westlichen Sanktionen somit technisch nicht verletzt werden.
Konditionen bei Zwangsverkauf unklar
Die Zeit drängt auch deshalb, weil der Umtausch binnen Jahresfrist durchgeführt werden muss. Ansonsten droht den Inhabern der DRs der zwangsweise Verkauf zu ungeklärten Konditionen.
Russische Titel nicht handelbar
Bereits seit Beginn der westlichen Sanktionen gegen Russland nach dessen Angriff auf die Ukraine sind russische Wertpapiere an europäischen Börsen kaum noch handelbar, wie AssCompact bereits Anfang März berichtete. Auch Fondsgesellschaften wurden russische Titel kaum noch los. Die großen Indexanbieter strichen den russischen Aktienmarkt komplett aus ihren Indizes und klassifizierten ihn als „nicht investierbar“. (tku)
Bild: © Feydzhet Shabanov – stock.adobe.com
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