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18. August 2021
R+V FirmenRente Safe+Smart ergänzt bAV-Angebot

R+V FirmenRente Safe+Smart ergänzt bAV-Angebot

Seit Anfang August hat die R+V ihre R+V-FirmenRente Safe+Smart im Programm, eine steuerlich geförderte Direktversicherung auf Basis einer beitragsorientierten Leistungszusage des Arbeitgebers. Bei der Anlage des angesparten Kapitals gibt es „sicheres Kapital“ und „Chancen-Kapital“.

Die seit Anfang August neu erhältliche R+V-FirmenRente Safe+Smart ist eine steuerlich geförderte Direktversicherung auf Basis einer beitragsorientierten Leistungszusage des Arbeitgebers. Die Anlage des angesparten Kapitals funktioniert dabei nach dem Safe+Smart-Prinzip wie in der privaten Altersvorsorge: Es gibt ein sicheres Kapital und ein Chancen-Kapital. Das sichere Kapital wird im R+V-Sicherungsvermögen gemanagt und fest verzinst. Mit dem Chancen-Kapital sowie den Überschüssen aus dem sicheren Kapital profitiert der Kunde von der Wertentwicklung am Aktienmarkt. Diese richtet sich nach der Entwicklung der Aktienindizes DAX 30, EURO STOXX 50 und MSCI WORLD. Wichtig dabei: Eine garantierte lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung ist fest vereinbart. Dabei wählt der Arbeitgeber selbst sein individuelles Garantieniveau. Das bedeutet, dass mindestens 55% und maximal 90% der Beiträge immer ins sichere Kapital fließen.

Aufteilung zwischen sicherem Kapital und Chancen-Kapital kann kostenlos geändert werden

Bei der R+V-FirmenRente Safe+Smart kann der Arbeitgeber oder – wenn er das Wahlrecht überträgt – jeder Mitarbeiter vertragsindividuell die Aufteilung zwischen sicherem Kapital und Chancen-Kapital kostenlos ändern. Auch kann jeder Mitarbeiter den aktuellen Stand seiner bAV online einsehen. Die Verwaltung der Verträge läuft für die Arbeitgeber einfach und bequem über das FirmenPortal Vorsorge der R+V. Um die R+V-FirmenRente Safe+Smart zu erhalten, ist lediglich der Anschluss an den branchenunabhängigen Rahmenvertrag FirmenRentePlus erforderlich. Auf Wunsch kann das Produkt zu attraktiven Gruppenkonditionen mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ergänzt werden. (ad)

Bild: © Goss Vitalij – stock.adobe.com