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19. März 2019
SdV verbessert VSH für Vermittler

SdV verbessert VSH für Vermittler

Gerade Makler brauchen besonderen Schutz in ihrer Vermögensschadenhaftpflicht. Der SdV hat die Bedingungen des Tarifs Secure (HDI) nun beitragsfrei erweitert. Zu den Verbesserungen zählt eine gemeinschaftliche subsidiäre Exzedenten-Deckung von 10 Mio. Euro für Tätigkeiten nach § 34d GewO.

Für Versicherungsmakler, die sich zur Ruhe setzen wollen, ist die Absicherung über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) ein wichtiges Thema. Denn Makler im Ruhestand brauchen aufgrund der besonderen Haftungsrisiken passenden Versicherungsschutz. Die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV) bietet als Berufsverband einen speziell für den bevorstehenden Makler-Ruhestand geschaffenen VSH-Tarif. „An sich ist es wenig sinnvoll, in dieser Phase des Berufslebens noch einmal seine VSH zu wechseln. Doch wer auch gegen die Risiken abgesichert sein will, die erst im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit entstehen, sollte sich mit dem speziellen VSH-Tarif des SdV beschäftigen,“ betont Uwe Esche, Vorstand des Berufsverbands SdV.

Exzedenten-Deckung für Tätigkeiten nach § 34d GewO

Nun hat der SdV die Bedingungen des VSH-Tarifs Secure des Risikoträgers HDI beitragsfrei erweitert. Zu den Verbesserungen zählt eine gemeinschaftliche subsidiäre Exzedenten-Deckung von 10 Mio. Euro für Tätigkeiten nach § 34d GewO (Erweiterter Vorsorgeschutz). Wie der SdV unterstreicht, gehe dieser Versicherungsschutz weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Doch die tägliche Praxis zeige die Notwendigkeit, um als Makler nicht in persönliche finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Dreifache Maximierung der Versicherungssummen

Überdies gilt künftig eine dreifache Maximierung der Versicherungssummen. Ansprüche aufgrund nicht gekündigter Maklerverträge bei Geschäftsaufgabe, Gefahrerhöhungen während des Bestandsüberganges und Ansprüche nach der Beendigung der Vermittlertätigkeit als Tippgeber (ohne dass der VSH-Versicherungsvertrag fortgesetzt werden muss) sind mitversichert. Zu den Erweiterungen gehören außerdem eine Beitragsfreistellung bei schwerer Krankheit sowie die Verlängerung der Mahnfrist im Krankheitsfall.

Alle Informationen zu den VSH-Tarifen und Bedingungen finden Interessierte unter www.vermoegensschaden-haftpflicht.com. Hier ist auch der Online-Abschluss möglich. (tk)