AssCompact suche
Home
Assekuranz
30. März 2024
Smarte Autoschlüssel bringen Vorteile und Herausforderungen

Smarte Autoschlüssel bringen Vorteile und Herausforderungen

Auch Autos werden zunehmend mit intelligenten Techniken ausgestattet, die für eine bequemere und einfachere Handhabung sorgen sollen – darunter auch der virtuelle Autoschlüssel. Doch neben Vorteilen birgt dies auch Herausforderungen, sowohl für Halter als auch für Versicherer.

Ein Artikel von Lucie Bakker, Schaden-Vorständin und Mitglied des Vorstands, Allianz Versicherungs-AG

Der virtuelle Schlüssel wird langsam, aber sicher Teil unseres Lebens. Im smarten Haus öffnet er die Eingangstüre, und viele Autos werden bereits mit einem virtuellen Schlüssel ausgeliefert. Und das hat Vorteile. Man verlegt oder verliert einen digitalen Schlüssel nicht so schnell. Auf der anderen Seite ist man immer darauf angewiesen, das Smartphone dabeizuhaben. So hat jede Entwicklung ihre zwei Seiten.

Vor sieben Jahren wurde das erste Fahrzeug in Deutschland mit einem virtuellen Schlüssel ausgeliefert. So wurde das Smartphone zum Autoschlüssel. Fahrerinnen und Fahrer können damit über ihre App das Fahrzeug öffnen und starten. Heute wird eine Vielzahl moderner Fahrzeugmodelle mit der Option eines virtuellen Schlüssels ausgeliefert, teilweise gibt es physische Schlüssel nur noch als Notschlüssel. Das ist bequem, birgt aber auch Risiken. Wird beispielsweise das Fahrzeug einer Werkstatt zur Reparatur oder Inspektion übergeben, muss dem Werkstattpersonal zur Nutzung des Fahrzeugs ein zusätzlicher Schlüssel in der App generiert und digital zur Verfügung gestellt werden. Was passiert aber mit diesem Schlüssel nach Abschluss der Reparatur? Bei einigen Herstellern ist er zeitlich beschränkt gültig, bei anderen muss er aktiv gelöscht werden. Der Halter des Fahrzeugs sollte jederzeit wissen, wie viele Autoschlüssel er generiert hat und wie viele davon noch aktiv sind. Das ist nicht nur wichtig beim Verkauf des Autos, sondern auch im Ver­sicherungsfall, beispielsweise nach einer Totalentwendung.

Herausforderungen im Schadenfall

Bisher reicht der Kunde oder die Kundin nach dem Fahrzeugdiebstahl den vollständigen Schlüsselsatz bei der Versicherung ein. Dies gilt grundsätzlich auch für den virtuellen Fahrzeugschlüssel. Doch niemand wird dem Versicherer sein Smartphone zuschicken wollen. Er oder sie muss aber angeben, ob es zum Zeitpunkt der Entwendung weitere Fahrberechtigungen in Form von virtuellen Schlüsseln gab, und einen Nachweis über die Löschung dieser Berechtigungen vorlegen. Das ist neu und stellt Kundinnen und Kunden sowie Versicherer vor neue Herausforderungen. Versicherer müssen wissen, wann welches Smartphone für einen virtuellen Schlüssel berechtigt wurde. Und es muss sichergestellt werden, dass Versicherer im Schadenfall den Nachweis über alle virtuellen Schlüssel einfach und problemlos vom Fahrzeughersteller erhalten können.

Anforderungen an virtuelle Schlüssel umsetzen

Die Expertinnen und Experten des Allianz Zentrum für Technik (AZT) haben deshalb bereits 2019 Anforderungen an die Gestaltung des virtuellen Schlüssels formuliert, die offen sind für unterschiedliche technische Lösungen und die explizit auch die Forensik im Schadenfall berücksichtigen. Zwei Kernforderungen sind dabei wichtig: Der Schutz der Schlüsseldaten muss garantiert sein. Das heißt, der Schlüssel darf zum Beispiel nicht kopierbar sein, bei einer Weitergabe muss ein neuer individueller Schlüssel generiert werden. Diese Forderung wird von den Herstellern schon weitgehend erfüllt. Des Weiteren müssen die Erteilungen und Löschungen von generierten Schlüsseln von den Herstellern protokolliert werden, um im Falle eines Diebstahls als Nachweis herangezogen werden zu können. Ein solches Protokoll wird aber derzeit nicht von jedem Hersteller zur Verfügung gestellt. Im Sinne einer vorausschauenden Schadenprävention und der kundenorientierten Verfügbarkeit von Daten zum Nachweis im Falle eines Totaldiebstahls appellieren wir an alle Fahrzeughersteller, diese Kernforderung des AZT jetzt schnell und konsequent umzusetzen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Yeti Studio – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Lucie Bakker