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12. Juni 2019
SMARTpension®: Wenn‘s ein bisschen mehr Betriebsrente sein darf

SMARTpension®: Wenn‘s ein bisschen mehr Betriebsrente sein darf

„100 Euro Rente für 100 Euro Beitrag? Das ist mir zu wenig!“ Diesen Einwand hören Vermittler in der Arbeitnehmerberatung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) oft. Doch damit ist jetzt Schluss. Denn Alexander Siegmund, Geschäftsführer der Rentenberatungskanzlei Kölner Pensionsmanagement GmbH, hat mit SMARTpension® ein innovatives und besonders leistungsstarkes Versorgungskonzept im Durchführungsweg der Unterstützungskasse entwickelt.

„SMARTpension® kann Arbeitnehmern bei gleichem Beitragsaufwand über 50% mehr Rente bringen als konventionelle bAV-Lösungen. Oder aus Arbeitgebersicht betrachtet: Eine gleich hohe Rente lässt sich mit SMARTpension® bis zur Hälfte günstiger finanzieren als in der konventionellen bAV – und das ganz ohne Bilanzberührung.“

Realitätsnähere Rechnungsgrundlagen

Die Rechnungsgrundlagen machen den Unterschied. Im Vergleich zu Lebensversicherern können Unterstützungskassen ihre Rechnungsgrundlagen realitätsnäher gestalten und sind freier in der Kapitalanlage. Bei SMARTpension® werden im Standardtarif diese Werte zugrunde gelegt: eine Lebenserwartung von 93 Jahren, ein einheitlicher Rentenfaktor von 37,86 Euro pro 10.000 Euro Vorsorgekapital sowie ein Rechnungszins von 2,5% in der Rentenphase.

Das Beste aus zwei Welten

Alexander Siegmund hat bei SMARTpension® die beiden Finanzierungsformen der Unterstützungskasse – rückgedeckt und kapitalmarktorientiert – so kombiniert, dass die Vorteile maximiert und die Nachteile minimiert werden. In der Ansparphase fließen die Beiträge in eine Rückdeckungsversicherung von HDI. Arbeitgeberbeiträge sind in nahezu unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei und voll als Betriebsausgaben abziehbar. Beiträge des Arbeitnehmers sind bis zu 4% der Renten-Beitragsbemessungsgrenze West von der Sozialversicherung befreit.

Sicherheit plus Renditechancen

Mit dem Eintritt in die Rente wechselt das Finanzierungssystem in die Kapitalmarktorientierung. Der Rückdeckungsvertrag wird mit Eintritt in die Rentenphase kapitalisiert und in die freie Vermögensanlage überführt. Die Unterstützungskasse, das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V., überweist als Rente monatliche Entnahmen an den Arbeitnehmer. Alexander Siegmund erklärt: „Das Vermögen wird sukzessive aufgebraucht. Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer die Garantie auf eine lebenslange Rente. Wird er älter als angenommen oder erfüllen sich die Rendite-Erwartungen nicht, springt der Arbeitgeber ein. Im Gegenzug kommen dem Arbeitgeber anfallende Risikogewinne zugute.“

Umfassende Vertriebsunterstützung

SMARTpension® eignet sich für alle Arbeitnehmer, besonders für geschäftsführende Gesellschafter und Führungskräfte. Außerdem lässt sich mit dem Konzept bei der Auslagerung von Direktzusagen der Future Service liquiditätsschonend finanzieren. Durch die von Beginn an festgelegten Rechnungsgrundlagen können Vermittler sowohl den Finanzierungsbedarf als auch die spätere Rente im Beratungsgespräch auf den Cent genau ausrechnen. Dank eines umfassend vorbereiteten Prozesses lässt sich das Konzept beim Arbeitgeber schnell und unkompliziert implementieren. Zum Starterpaket