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1. September 2021
So können Makler Fördergelder für den Unternehmenskauf nutzen

So können Makler Fördergelder für den Unternehmenskauf nutzen

Marktveränderungen aufgrund von Digitalisierung und neuen Kundenanforderungen lassen Maklerbetriebe über Investitionen nachdenken – bis hin zu Unternehmenskäufen. Dabei sollten sie Fördermittel nicht außer Acht lassen. Der Experte Kai Schimmelfeder in einer AssCompact-Serie über die Möglichkeiten. Teil 4

Die Kaufpreisfinanzierung für Versicherungsmaklerunternehmen (nicht Bestände) ist ein aufwendiger und intensiver Vorgang, der einer weit im Voraus geplanten strukturierten Vorgehensweise bedarf. Die Finanzierung des Kaufpreises ist dabei in verschiedener Weise umsetzbar, wenn die richtigen Förderprogramme eingesetzt werden. Förderprogramme bieten viele Lösungswege, um die Finanzierung des Kaufpreises für ein Versicherungsmaklerunternehmen wesentlich positiv zu beeinflussen und so wirtschaftlich erfolgreich den Kaufpreis zu strukturieren.

Es gibt Förderprogramme für „Gründer“ – das können Versicherungsmakler sein, die maximal drei Jahre (in Ausnahmen fünf Jahre) „alt“ sind. Und es gibt auch Förderprogramme für bestehende Versicherungsmaklerunternehmen, die „älter“ als drei bzw. fünf Jahre sind. Es kann somit grundsätzlich „jung“ und „alt“ ein Versicherungsmaklerunternehmen (nicht Bestand) kaufen und den Kaufpreis mit Förderprogrammen finanzieren. Die Voraussetzung dafür ist, dass die fachliche Qualifikation vorhanden ist.

Merke: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des zu fördernden Vorhabens gestellt werden. Bereits begonnene Investitionen werden nicht mehr gefördert.

Unternehmenskauf geht, Bestandskauf geht nicht?

Unabhängig davon, wer die Rechte an einem Bestand oder die Ansprüche auf Provisionen oder Courtagen hat, betrachten wir jetzt hier nur den „Bestand“ an sich. Aus Fördermittelfinanzierungsgesichtspunkten können „anfassbare“ und „immaterielle“ Wertgegenstände finanziert werden. Anfassbar ist zum Beispiel ein Tisch in dem Versicherungsmaklerunternehmen. Immateriell sind beispielsweise Verträge mit Kunden.

Ein Bestand gehört unter bestimmten Voraussetzungen zu den „immateriellen“ Wertgegenständen eines bestehenden Maklerunternehmens. Ein Bestand, der in einer Bilanz eines Unternehmens „A“ als konkreter Wertgegenstand aufgeführt ist (also aktiviert wurde), kann grundsätzlich betrachtet bei einem Verkauf mit einem Förderkredit finanziert werden. Damit der Bestand des Unternehmens „A“ als Wert­gegenstand in der Bilanz aufgeführt werden kann, darf er nicht selbst von dem Unternehmen „A“ geschaffen worden sein.

Bedeutet: Das Unternehmen „A“ kann nur Bestände als Vermögensgegenstand in seiner Bilanz ausweisen, wenn es Bestände von einem Unternehmen „B“ in der Vergangenheit gekauft und dann laut Abschreibungstabelle (AfA) aktiviert hat. In der Bilanz steht dann diese Position als Vermögensgegenstand, – auch wenn man den „Bestand“ nicht anfassen kann.

Den selbst aufgebauten Bestand darf das Unternehmen bzw. der Makler „A“ nicht aktivieren und somit steht er nicht als Vermögensgegenstand in der Bilanz des Unternehmens „A“ und deshalb ist er auch kein „immaterieller“ Vermögensgegenstand. Dieser Zustand verursacht es, dass eine Finanzierung mit Förderprogramm für den Kauf von Beständen, die selbst erschaffen wurden, in der Regel nicht umsetzbar ist. Am einfachsten ist der Kauf einer „Makler-GmbH“. Dabei wird meistens der Kaufpreis (aus Sicht der Förderung) auf den Ertragswert der zu kaufenden GmbH abgestellt. Der Kaufpreis wird für die „ganze“ Gesellschaft bezahlt und eben nicht für einen Bestand in der GmbH. Die GmbH ist ein Wertgegenstand und somit als „Förderprojekt“ finanzierbar.

Umsetzung und Planung der Finanzierung für den Unter­nehmenskauf

Bei der Umsetzung der Finanzierung wiederum ist auf die zukünftige und nachhaltige Tragfähigkeit der Finanzierung für den Käufer zu achten. Dies wiederum aus Sicht der Förderbank mit den entsprechend notwendigen Sicherheiten und der Darstellung von nennenswertem Eigenkapital des Käufers. In den meisten Fällen ist sogar noch ein werthaltiges Verkäuferdarlehen sinnvoll im Sinne der besseren Umsetzung des Unternehmenskaufs. Das werthaltige Verkäuferdarlehen wird dann als Eigenkapital ausgestaltet, um das Umsetzungsrisiko für den Käufer zu reduzieren.

Info: Öffentliche Gelder sollten grundsätzlich eine zusätzliche Hilfe darstellen. Deshalb muss sich der Unternehmer bzw. der Makler in angemessenem Umfang mit Eigenkapital an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Hinzu kommt auch noch die Notwendigkeit eines Sicherheitenkonzeptes für den Teil der Finanzierung, der aus Sicht von Banken und Förderbanken als risikohaft eingestuft werden wird.

Tipps und Erkenntnisse aus erfolgreich finanzierten Projekten
  • Die Finanzierungsbeschaffung nimmt am meisten Zeit ein und sollte frühzeitig „angeschoben“ werden. Am besten ist es, sich zuerst Gedanken um die eigene Finanzierungsreichweite zu machen. Nur der richtige Ablauf und die richtige Ansprache führen zu einer erfolgreichen Kaufpreisfinanzierung.
  • Die Bank des Käufers sollte erst nach der Erstellung einer sinnvollen Finanzierungsstruktur angesprochen werden. Professionelle Finanzkommunikation schützt vor dem Scheitern.
  • Das vorhandene Eigenkapital des Käufers kann mit öffentlichen Förderprogrammen aufgestockt werden. Dies verändert die Finanzierungskennzahlen, die die Bank für die Finanzierung des Kaufpreises prüft, erheblich und stellt einen Schlüssel für die Umsetzung der Kaufpreisfinanzierung dar.
  • Neben der klassischen „Haus“- Bank gibt es Förderstellen, die einen nennenswerten Teil der Kaufpreisfinanzierung zur Verfügung stellen können. Diese Förderstellen arbeiten anders als eine klassische Bank und sind entsprechend anders mit Unterlagen zu „bedienen“.
  • Öffentliche Förderprogramme, die richtig und rechtzeitig beantragt werden, reduzieren das Risiko der (finanzierenden) Bank. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit bester Zins­konditionen bzw. der eigent­lichen Finan­zierungszusage für den Käufer.
  • Die Projektkoordinierung obliegt dem Käufer. Dieser muss die einzelnen Förderstellen in der richtigen Reihenfolge informieren bzw. kontaktieren, um das Optimum für die Kaufpreisfinanzierung „herauszuholen“.
  • Vor Unterzeichnung irgend­welcher Verträge, die in Zusammenhang mit dem Projekt stehen, sind die Fördermittelanträge zu stellen. Eine Rückwärtsförderung gibt es nicht.
  • Die einzelnen Förderstellen haben unterschiedliche Anforderungen an die Unterlagen. Diese Anforderungen sind zwingend zu berücksichtigen und können bei Nichtbeachtung zur Ablehnung des Antrages führen.

Geplante Unternehmenskäufe von Unternehmen können auf mögliche Förderprogramme getestet werden. Einfach auf die Website www.foerdermittel-testen.de gehen und die Investitionspositionen und ergänzende Angaben eingeben. Das Team von feder consulting analysiert dann die infrage kommenden Förderprogramme.

Über den Autor

Kai Schimmelfeder (kaischimmelfeder.de) ist Fördermittel-Experte und begleitet mit seinem Team Unternehmen in der Fördermittelbeantragung. Er ist Buchautor und Sachverständiger für öffentliche Fördermittel und Zuschüsse. In der Fernsehsendung „KAI SCHIMMELFEDER EXKLUSIV – Das Fördermittel Magazin“ bietet er wöchentlich neue Impulse für Unternehmen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2021 und in unserem ePaper.

Bild: © Nicky Rhodes – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Kai Schimmelfeder