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27. März 2020
So reagieren Versicherer angesichts der Corona-Krise

So reagieren Versicherer angesichts der Corona-Krise

Während die Regierung ein Milliarden-Hilfspaket geschnürt hat, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern, unterstützen auch Versicherer ihre Kunden und Vertriebspartner. Hier die Maßnahmen von der Versicherungsgruppe die bayerische, LV 1871, HDI, Gothaer und WWK. 

Um die Folgen der Corona-Krise für Betriebe und Bürger abzumildern, stellt die Bundesregierung Hilfsgelder in Milliardenhöhe bereit. Auch etliche Versicherer wollen ihre Kunden sowie ihre Vertriebspartner unterstützen, starten verschiedene Maßnahmen und bemühen sich um vermittlerfreundliche Lösungen. Gilt es doch gerade im Bereich der Lebensversicherung, Makler angesichts drohender Stornokosten nicht im Regen stehen zu lassen.

Maßnahmenpaket der Bayerischen

So hat die Versicherungsgruppe die Bayerische angekündigt, Kunden und Vertragspartner mit Sonderleistungen und Ausnahmeregelungen helfen zu wollen. Je nach Vertrag kann dies Beitragsfreistellung, Zahlungsaufschub, Verlegung des Versicherungsbeginns, Stundung der Beiträge oder Anpassung des Versicherungsschutzes bedeuten; oder sogar eine kostenfreie Notfalldeckung in der Kompositversicherung für treue Kunden. Im Bereich Leben beispielsweise können Kunden den Vertragsbeginn ihrer Verträge mit einer Risikoprüfung um bis zu sechs Monate verschieben. Außerdem sieht die Bayerische einzelfallabhängig von einer erneuten Gesundheitsprüfung ab.

Verzögerte Belastung bei LV-Storno

Vermittler sollen durch verschiedene Lösungen unterstützt werden. Die Rede ist von Vorteilspreisen für Werkzeuge zur Online-Beratung oder Abschluss- und Beratungsrechnern. Für alle Vertriebspartner und alle Produkte im Bereich der Lebensversicherung gilt ab sofort: Jeder Storno wird hinsichtlich seiner Belastung um zwölf Monate verzögert, und zwar auch bei Verträgen, die vor längerer Zeit abgeschlossen wurden, sich aber noch in der Haftungszeit befinden. „Eine solche Krise meistern wir nur, wenn wir jetzt alle Regeln hinterfragen, Kreativität fördern und zusammenhalten“, unterstreicht Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische.

LV 1871 passt Stundungsregelungen ihrer Tarife an

Auch die LV 1871 hat Vorkehrungen getroffen, um Kunden und Vertriebspartner zu unterstützen. Für alle seine Tarife hat der Versicherer die Stundungsregelungen angepasst. Nun können Stundungen formlos für bis zu zwölf Monate beantragt werden und Kunden haben in diesem Zeitraum anders als bei einer Beitragsfreistellung den vollen Versicherungsschutz. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung ist eine Stundung ab einem Vertragsguthaben von 500 Euro möglich (statt bedingungsgemäß 1.000 Euro), bei MeinPlan Kids ab 100 Euro. Eine Stundung bei der Golden BU und der Delta Direkt Risikolebensversicherung kann erfolgen, wenn der Vertrag seit mindestens sechs Monaten besteht (statt bedingungsgemäß seit zwölf Monaten). Für diese Regelung gilt zunächst eine Befristung bis zum 30.06.2020.

Keine unmittelbare Rückbelastung der Vergütung bei Stundung

Mit der erleichterten Stundungsmöglichkeit will die LV 1871 vorzeitigen Kündigungen vorbeugen und damit auch Versicherungsmakler entlasten. Denn kündigt ein Kunde vorzeitig seine Lebensversicherung, kommen Stornokosten auf den Makler zu. Bei einer Stundung hingegen erfolgt keine unmittelbare Rückbelastung der Vergütung. Zu einer möglichen Rückbelastung kommt es nur dann, wenn zum Ende der Stundungszeit keine oder eine reduzierte Wiederaufnahme erfolgt bzw. die gestundeten Beiträge nicht nachgezahlt werden.

„Die aktuelle Situation stellt für jeden eine Belastung dar“, betont Hermann Schrögenauer, Vertriebsvorstand der LV 1871. „Mit der Anpassung der Stundungsregelungen helfen wir unseren Kunden und unseren Geschäftspartnern unmittelbar. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Geschäftspartner fachlich bei der Digitalisierung ihres Geschäftsmodells, damit sie digital mit ihren Kunden in Kontakt bleiben können.“

HDI Leben gewährt Zahlungsaufschub bei vollem Schutz

Als weiterer Lebensversicherer hat HDI schnelle und unbürokratische Hilfe angekündigt. Damit Kunden auch in Zeiten von Corona ihre Altersvorsorge und ihren Risikoschutz aufrechterhalten können, gewährt das Unternehmen einen zinslosen Zahlungsaufschub von bis zu sechs Monaten. „Gemeinsam meistert man Krisen leichter als allein. Deshalb greifen wir allen Kunden unter die Arme, die durch Corona unverschuldet in die Klemme geraten sind. Das entspricht dem Selbstverständnis von HDI“, unterstreicht Patrick Dahmen, Vorstandsvorsitzender der HDI Lebensversicherung AG.

„Corona-Pause“ für alle Kunden und Vertragsarten

Für alle Kunden von HDI Leben, einschließlich der HDI Pensionskasse, besteht ab sofort die Möglichkeit, ihre Beitragszahlungen für bis zu sechs Monate bis längstens zum 31.12.2020 nach Antrag auszusetzen („Corona-Pause“). Dies gilt sowohl für die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die private Altersvorsorge als auch für die Biometrie, also zum Beispiel für Berufsunfähigkeitsversicherungen. Der große Vorteil der Corona-Pause im Vergleich zur Beitragsfreistellung besteht laut HDI darin, dass Versicherungsschutz lückenlos erhalten bleibt. Auf die ausgesetzten Beiträge werden keine Zinsen erhoben.

Verschiedene Optionen zur Unterstützung auch bei der WWK

Auch die WWK hat ein Paket von Maßnahmen beschlossen, um Vermittler, die um ausbleibendes Neugeschäft und starken Bestandsabrieb fürchten, Hilfen zu geben. Um Kunden bei finanziellen Engpässen vor einer Vertragskündigung zu bewahren, bietet der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zum Beispiel Beitragsfreistellungen, Beitragsstundung, Beitragsreduzierung und Beitragspausen als Optionen an. „Unbürokratisch und effektiv“ will die WWK auch ihren Vertriebspartnern Hilfen geben. „Rückprovisionen aus Beitragsfreistellungen werden zunächst neutralisiert und bis Anfang 2021 zinslos gestundet“, sagt WWK-Vertriebsvorstand Rainer Gebhart.

Soforthilfe der Gothaer für Kfz-Gewerbekunden

In einigen Branchen trifft die Corona-Pandemie die Kfz-Unternehmerkunden der Gothaer Allgemeinen hart. Deshalb bietet der Versicherer diesen Kunden eine Soforthilfe in Form einer beitragsfreien Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung. Dies gilt für alle Nutzfahrzeuge wie Lieferwagen, Lkw, Sattelzugmaschinen, für alle (Klein-)Busse sowie für alle Taxen und Mietwagen. Kfz-Unternehmerkunden können die Soforthilfe bis zum 30.04.2020 bei der Gothaer in Anspruch nehmen.

„In Zeiten dieser Krisensituation möchten wir unsere Kfz-Unternehmerkunden nicht alleine lassen und haben mit der beitragsfreien Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung ein schnelles und unkompliziertes Angebot entwickelt, das unsere Kunden finanziell entlasten soll“, unterstreicht Frank Edelmeier, Leiter der Kraftfahrt-Privat- und Unternehmerkunden der Gothaer. (tk)

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