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15. November 2022
So sicher sind Kundeneinlagen wirklich
Coins inside a transparent sphere that protects them from a wrecking ball

So sicher sind Kundeneinlagen wirklich

Bis zu welchem Betrag sind Kundeneinlagen wie abgesichert? Dazu hat das Handelsblatt eine Übersicht bereitgestellt. Bei Sicht- und Termineinlagen ist die Situation von Institut zu Institut sehr verschieden. Eindeutig ist die Sache hingegen, wenn es um das eigene Wertpapierdepot geht.

Die Zinsen auf Tages- und Festgeld werden attraktiver – auch wenn sie weit davon entfernt bleiben, die aktuellen Inflationswerte auszugleichen. Aber wie sicher sind die Einlagen bei deutschen und anderen europäischen Kreditinstituten? Das Handelsblatt hat die sich die Einlagensicherung in diesem Beitrag mal näher angesehen und mit dem Schutz von Lebensversicherungspolicen sowie Wertpapierdepots verglichen.

Grundabsicherung für alle Bankkunden

Zunächst einmal ist bei der Einlagensicherung die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zu nennen, der alle Privatbanken und Bausparkassen in Deutschland angehören müssen. Sie sichert 100.000 Euro pro Anleger und Bank ab. Analoge Regelungen gelten im kompletten Euroraum, Großbritannien, Schweden und in der Schweiz.

Freiwilliger Einlagensicherungsfonds

Einige Privatbanken haben sich zusätzlich noch dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands (BdB) angeschlossen, dessen Sicherungsgrenze je nach Institut variiert, aber 750.000 Euro nicht unterschreitet. Bei den Bausparkassen kommt noch eine Branchenabsicherung der Kundeneinlagen in Höhe von 250.000 Euro hinzu.

Institutssicherung bei Sparkassen und Genobanken

Bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken ist die Sicherung der Einlagen über die sogenannte Institutssicherung sogar unbegrenzt. Hier springen die Sparkassen bzw. Genobanken ihren Verbundgenossen bei, bis die Solvenz des jeweiligen Instituts in Schieflage wiederhergestellt ist.

Wertpapierdepot ist Sondervermögen

Bei Fonds und ETFs ist die Sache mitunter am einfachsten. Die Fondsanteile sind sogenanntes Sondervermögen, das dem Kunden gehört. Bei einer Insolvenz der jeweiligen Gesellschaft gehen die Anteile nicht in die Insolvenzmasse ein. Die Fondsanteile bzw. die im Fonds enthaltenen Wertpapiere bleiben Eigentum der Kunden.

Protektor schützt Kunden von Lebensversicherern

Im Falle der Insolvenz eines Lebensversicherers würde im Ernstfall die Auffanggesellschaft Protektor einspringen. Die finanziellen Schultern von Protektor gelten jedoch nicht als kräftig genug, um die Pleite eines großen Versicherers auffangen zu können. Hier wäre dann der Staat gefragt. Aktuell entspannt sich die Situation der Lebensversicherer durch die anziehenden Zinsen jedoch tendenziell. (tku)

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