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16. November 2022
Staatsgarantie für den Terrorversicherer wird verlängert
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Staatsgarantie für den Terrorversicherer wird verlängert

Das Bundesfinanzministerium hat die Verlängerung der Staatsgarantie für den Terrorversicherer Extremus Versicherungs-AG für zwei weitere Jahre entschieden. Der GDV, der GVNW und der BDI begrüßen die Entscheidung und weisen auf die Bedeutung für die deutsche Wirtschaft hin.

Die Staatsgarantie für den Terrorversicherer Extremus Versicherungs-AG soll für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert werden. Das hat das Bundesfinanzministerium nun entschieden. Die Staatsgarantie beträgt 5,98 Mrd. Euro pro Jahr, während Extremus für Schäden durch Terrorismus bei Großrisiken eine Jahreskapazität von 2,52 Mrd. Euro bereitstellt. Die zur Verfügung stehende Gesamtsumme beträgt somit 8,5 Mrd. Euro. 

Signal zur Stabilität der deutschen Wirtschaft

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen nennt die Verlängerung der Staatsgarantie für Terrorrisiken ein „wichtiges Signal zur Stabilität der deutschen Wirtschaft“, vor dem Hintergrund, dass sich die Sicherheitslage international zunehmend verschärft habe. „Es herrscht jetzt Planungssicherheit für die Verhandlung neuer Versicherungsverträge. Nun müssen Staat und Privatwirtschaft die nächsten 24 Monate nutzen, um gemeinsam eine zeitgemäße und langfristig tragfähige Terrorversicherungslösung zu entwickeln“, so Asmussen. 

Keine Zeit vergeuden

Auch im Jahr 2019 war die Entscheidung zur Verlängerung der Staatsgarantie spät gefallen. Dies habe laut Alexander Mahnke, Vorstandsvorsitzender des Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW), zu einer erheblichen Verunsicherung auf Seiten der versicherungsnehmenden Wirtschaft geführt, da bei Wegfall dieser privatwirtschaftlich-staatlich finanzierten Terrorabsicherung unter anderem Versicherungsanforderungen im Rahmen von Investitionsfinanzierungen nicht oder nicht rechtzeitig hätten eingehalten werden können. Mit Blick auf die kommenden zwei Jahre dürfe, so Mahnke, keine Zeit vergeudet werden, um eine tragfähige Versicherungslösung aufzubauen, die nach Möglichkeit auch optionale Erweiterungen in territorialer Hinsicht und die Absicherung weiterer systemischer Risiken zulässt.

Auf die Besonderheiten von Terrorrisiken Rücksicht nehmen

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) Holger Lösch ergänzt: „Die Absicherung von Terrorrisiken ist für viele Industrieunternehmen unverzichtbarer Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Risikovorsorge. Die Verlängerung der Garantie für die kommenden zwei Jahre kommt spät, ermöglicht jedoch noch die Absicherung des Geschäfts. Jede zukünftige Lösung muss auf die Besonderheiten von Terrorrisiken Rücksicht nehmen. Eine sehr sorgfältige Prüfung der Handlungsmöglichkeiten ist erforderlich, um auch zukünftig die Sicherheitsrisiken für Unternehmen beherrschbar abzusichern.“ (lg)

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