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6. Juni 2018
Standard Life ermöglicht Vermittlern mehr Flexibilität bei Vergütung

Standard Life ermöglicht Vermittlern mehr Flexibilität bei Vergütung

Mit dem Provisionstarif „Tarif V“, der für die beiden fondsgebundenen Einmalbeitragsprodukte „WeitBlick“ und „ParkAllee“ gewählt werden kann, erhalten Vermittler bei der Standard Life Deutschland nun die Möglichkeit, die Höhe der Vergütung individuell dem Beratungsaufwand entsprechend zu vereinbaren.

Standard Life Deutschland hat mit dem Tarif V einen neuen Provisionstarif mit variabler Abschluss- und Folgevergütung aufgelegt und gibt damit Kunden und Maklern die Möglichkeit, die Höhe der Vergütung sehr individuell und dem Beratungsaufwand entsprechend zu vereinbaren. Der Tarif V kann für die beiden fondsgebundenen Einmalbeitragsprodukte „WeitBlick“ und „ParkAllee“ gewählt werden.

Die Abschlussvergütung kann zwischen 0 und 4% des gezahlten Einmalbeitrages liegen, die Folgecourtage zwischen 0 und 1% des Fondswertes. Beide Größen sind in 0,1-Prozentpunkt-Schritten skalierbar, mindestens einer der beiden Werte muss allerdings größer als Null sein. Auch eine Höchstgrenze ist in Tarif V vorgesehen: Die Abschlusscourtage plus achtfacher Folgecourtage darf den Wert von 8% nicht überschreiten. Wichtig für den Vermittler ist dabei, dass die Umsatzsteuerfreiheit bestehen bleibt, weil es sich bei Tarif V um einen Courtagetarif handelt.

In der Praxis wird der Makler den Versicherungskunden im Beratungsgespräch ausführlich über die verschiedenen Tarifmöglichkeiten und ihre Auswirkungen auf die Versicherungsleistung informieren, bevor er eine Empfehlung abgibt. Beide Parteien unterschreiben dann eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung. (ad)