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21. Mai 2020
Stuttgarter bAV-Preis für Arbeit über Informationsbedürfnisse vs. Informationspflicht

Stuttgarter bAV-Preis für Arbeit über Informationsbedürfnisse vs. Informationspflicht

Die Stuttgarter hat vor kurzem den Sieger des diesjährigen „bAV-Preis“ für herausragende Hochschularbeiten bekanntgegeben. Gewürdigt wurde eine Abschlussarbeit, die sich damit beschäftigt hat, wie sich Informationsbedürfnisse der Arbeitnehmer zu den gesetzlichen Informationspflichten verhalten.

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat den „Stuttgarter bAV-Preis“ für herausragende Hochschularbeiten zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) zum 9. Mal verliehen. Der Preis geht in diesem Jahr an Martin Vohberger. Der bAV-Betriebswirt (FH) überzeugte die Jury mit seiner Abschlussarbeit zum Thema „Informationsbedürfnisse der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vs. gesetzlicher Informationspflicht“. Der Preisträger ist Firmenkundenberater für betriebliche Altersversorgung bei einem großen Versicherungsunternehmen und kennt die Fragen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Praxis. Die Auszeichnung ist mit 1.000 Euro dotiert und wird von der Stuttgarter einmal im Jahr verliehen.

Wichtiger Beitrag für die praktische bAV-Beratung

Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G., lobte in ihrer Laudatio: „Martin Vohbergers Arbeit erläutert sehr anschaulich die Informationen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Praxis erfragen. Diese vergleicht er beispielhaft mit dem, was ihnen aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen zur Verfügung gestellt wird. Es bleibt, wie seine Abschlussarbeit zeigt, eine Lücke, die meist vom Berater gefüllt werden muss.“ (bh)

Bild: Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G, würdigt die Praxisnähe der Abschlussarbeit, die mit dem bAV-Preis ausgezeichnet wurde, Quelle: Stuttgarter