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25. April 2014
Swiss Life Deutschland justiert BU-Angebote

Swiss Life Deutschland justiert BU-Angebote

Swiss Life Deutschland gibt ihren BU-Kunden ein extra „Fairness-Versprechen“ und sichert ihnen eine faire Begleitung von der Antragsphase bis hin zum Leistungsfall zu. Gleichzeitig führt sie neue Regelungen für bestimmte Kundengruppen ein.

Swiss Life will beispielsweise mit speziellen Angeboten auch jungen Leuten einen bezahlbaren und hochwertigen Berufsunfähigkeitsschutz ermöglichen. So richtet sich die maximal versicherbare BU-Rente bei Schülern, Auszubildenden und Studenten nicht nach deren Nettoeinkommen. Die maximale Höhe der versicherbaren BU-Rente beträgt bei Swiss Life für Studenten 1.250 Euro pro Monat, für Schüler, Auszubildende sowie Berufsanfänger monatlich 1.000 Euro, wobei letztere mindestens 30 Stunden wöchentlich arbeiten und Ausbildung oder Studium in den letzten fünf Jahren abgeschlossen haben müssen.

Künftig gilt zudem bei allen Anträgen für den Abschluss einer BU-Versicherung von Swiss Life: Wird als einzige Ausschlussklausel die Wirbelsäule, ein Knie-, Schulter-, Ellenbogen, Hüft-, Hand-, Sprunggelenk oder ein Beckenschiefstand vom BU-Schutz ausgenommen und bestehen keine weiteren Risikozuschläge, erhalten diese Kunden zukünftig 5% Nachlass auf den Bruttobeitrag. Profitieren sollen davon vor allem Arbeitnehmer mit körperlich anstrengenden Berufen, die aufgrund von Vorerkrankungen besonders häufig von einem Ausschluss bei Wirbelsäule und Gelenken betroffen sind.

Spezielle Überbrückungsangebote

Als wichtigen Aspekt des Fairness-Versprechens versteht der Versicherer auch, dass Kunden während der Vertragslaufzeit der BU-Versicherung flexibel bleiben: Wann immer möglich, passe Swiss Life die Einstufung zugunsten des Kunden an, wodurch sich der Beitrag für ihn reduziere, erklärt der Versicherer. Das gilt beispielsweise beim Wechsel in einen risikoärmeren Beruf oder beim Erreichen bestimmter Studienabschlüsse. Im Gegensatz dazu verschlechtert sich die Einstufung nicht, falls die versicherte Person eine risikoreichere Tätigkeit aufnimmt („Besserstufungsgarantie“). Ebenso können die Kunden im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung auf die aktuelle Lebenssituation anpassen. Für alle, die wegen Arbeitslosigkeit oder während der Eltern- bzw. Kindererziehungszeit weniger Einkommen zur Verfügung haben, bietet Swiss Life nun spezielle Überbrückungsangebote („BUprotect“) an. In bestimmten Fällen lässt sich der Beitrag für eine Zeitspanne von sechs Monaten bis zu drei Jahren auf 5 Euro im Monat reduzieren. Der Versicherungsschutz bleibt währenddessen in Höhe von 70% der zuletzt versicherten BU-Rente erhalten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann zudem während der sogenannten Anwartschaftsphase in den ersten zehn Jahren in eine Altersversorgung mit BU-Schutz umgewandelt werden. Bis zu einem Beitrag von 200 Euro pro Monat für die Altersvorsorge kann die BU-Beitragsbefreiung ohne erneute Gesundheitsprüfung mitversichert werden.