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7. Oktober 2021
Swiss Life Investo: Verbesserte Fondsauswahl

Swiss Life Investo: Verbesserte Fondsauswahl

In der Fondspolice Swiss Life Investo stehen nun 180 anstelle von bisher 150 Fonds zur Auswahl. Zudem bietet sie für Anlegerinnen und Anleger in Zukunft flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten.

Swiss Life hat die Fondsauswahl bei ihrer Fondspolice Swiss Life Investo von bisher 150 auf über 180 Fonds erweitert. Die Kundschaft wählt wie bisher bei Abschluss bis zu 20 Fonds für die Beitragszahlung aus. Neu ist, dass Kunden insgesamt bis zu 50 Fonds halten können. Dabei können diese 50 Fonds nicht nur verwaltet, sondern auch mit dem laufenden Beitrag bespart werden.

Zwei Tarifvarianten: Komfort und Aktiv

Bei Swiss Life Investo Komfort wählt man eines von 14 Anlageportfolios aus, die alle perfekt auf die jeweilige Risikoneigung und den Kundenbedarf abgestimmt sind. Bei Swiss Life Investo Aktiv entscheiden die Kundinnen und Kunden selbst über ihr Investment und managen ihre individuell zusammengestellte Fondsauswahl über die gesamte Laufzeit selbst.

Zudem wurden die Zuzahlungs- und Entnahmemodalitäten flexibilisiert. Anleger können in Zukunft gezielt Wahl ihrer Fonds und Aufteilung ihrer Zuzahlung wählen, was umgekehrt auch für ihre Entnahmen gilt. Allerdings: Die Möglichkeit der flexiblen Zuzahlung und Entnahme ist nur in der Aktiv-Variante möglich. Außerdem bietet Swiss Life Investo höhere Zuzahlungsmöglichkeiten: Statt bisher 500.000 Euro gesamt und 50.000 Euro pro Jahr ist ab 02.12.2021 in der Aufschubdauer eine Zuzahlung von bis zu einer Million Euro möglich.

Daneben checkt das Swiss Life-Navigationssystem die gewählte Anlagestrategie mit der individuellen Risikoneigung des Kunden. Indes prüft der Swiss Life-Investmentcheck aktiv und regelmäßig die Anlagestrategie, nimmt neue Fonds und ETFs auf, trennt sich aber auch von Anlagen.

Fondsgebundener Rentenbezug

Durch den fondsgebundenen Rentenbezug ist sichergestellt, dass das angesparte Vermögen selbst in der Rentenphase weiterwächst. So lässt sich der Rentenzeitpunkt selbst bestimmen: Der bei Vertragsabschluss festgelegte, geplante Rentenbeginn kann auf das 50. Lebensjahr vorgezogen oder bis zum 88. Lebensjahr aufgeschoben werden. (as)

Bild: Marco2811 – adobe.stock.de