Relaunch beim Deckungskonzept zur Tierhalterhaftpflicht der PHÖNIX Schutzgemeinschaft: PHÖNIX THV wird mit Wirkung zum 01.10.2024 durch die INTER Versicherung als neuem Risikoträger rückversichert. Wie PHÖNIX hierzu mitteilt, bedeute dieser Schritt noch bessere Leistungen und für Vermittler Zugang zu neuen Zielgruppen. Zusammen mit der INTER will der Hamburger Assekuradeur in den kommenden Jahren an den Leistungen der Tarife weiter feilen.
Einige Verbesserungen greifen bereits in etlichen Leistungsarten. So erstattet der Assekuradeur im Bereich der Neuwertentschädigung für Gegenstände den Neuwert eines beschädigten Objekts jetzt 24 statt 18 Monate ab Kaufdatum. Neuerungen gibt es auch beim sogenannten Verzicht auf die Anrechnung eines Mitverschuldens (Stichwort Gefährdungshaftung). „Bei einer Rangelei zwischen zwei Hunden müssen die versicherten Tierhalter keine Leistungskürzungen befürchten, weil dem anderen Hund eine Mitschuld zufällt; stattdessen übernehmen wir den Schaden bis zu einer Summe von 500 Euro ohne Wenn und Aber. Zuvor waren es maximal 250 Euro“, erläutert Frank Löffler, Geschäftsführer der PHÖNIX Schutzgemeinschaft.
Änderungen beim Thema Listenhunde
Eine weitere Neuerung gibt es bei Listenhunden, die bislang nicht über die PHÖNIX THV versichert werden konnten. Mit dem Relaunch Anfang Oktober wurde das Deckungskonzept auch für die bisher ausgeschlossenen Rassen geöffnet, sofern bestimmte Voraussetzungen wie etwa das Bestehen eines Wesenstests erfüllt sind. „Die Anzahl der potenziellen Versicherungsnehmer erhöht sich dadurch deutlich, was unseren Vermittlungspartnern neue Abschlussmöglichkeiten bietet“, erklärt Stefan Klahn, Geschäftsführer der PHÖNIX Schutzgemeinschaft.
Neue Konzepte angekündigt
Die Kooperation mit der INTER bringe Vertriebspartnern der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe laut Klahn über das Deckungskonzept PHÖNIX THV hinaus Vorteile. „Wir werden unsere Produktpalette weiter ausbauen und haben mit der INTER den genau richtigen Partner gefunden, um uns mit neuen Versicherungskonzepten erfolgreich am Markt zu platzieren“, so Klahn weiter.
Für das Tagesgeschäft der Makler bedeute die Zusammenarbeit zwischen der PHÖNIX Schutzgemeinschaft und der INTER keine große Umstellung, wie es vom Assekuradeur dazu heißt. Neuabschlüsse lassen sich über die bekannten Abschlussstrecken abwickeln. Das Bestandsgeschäft wird mit Wirkung zum 01.01.2025 auf die INTER übertragen. (tik)
Bild: © standret – stock.adobe.com
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