Der deutsche Fondsverband BVI wendet sich entschieden gegen ein allgemeines Leerverkaufsverbot in der EU wie er derzeit von einigen Regulierern und Marktteilnehmern gefordert wird. „Ein Leerverkaufsverbot für in der EU gehandelte Wertpapiere macht nur selektiv für bestimmte Unternehmen und Branchen Sinn und selbst dann ist die Wirksamkeit zweifelhaft“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.
Temporäre Leerverkaufsverbote bereits möglich
Der BVI verweist darauf, dass die nationalen Aufsichtsbehörden bereits heute im Einzelfall temporäre Leerverkaufsverbote erlassen können, wenn sie die Marktintegrität oder das Marktvertrauen als bedroht erachten. Der gegenwärtige Kursverfall an den Aktienmärkten habe hingegen fundamentale Ursachen. „Gedeckte Leerverkäufe sind keine Spekulation“, betont Richter.
Meldeschwellen gesenkt
Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hatte am Montag vorsorglich die Meldeschwellen für das verpflichtende Reporting von Leerverkaufspositionen herabgesetzt. Investoren müssen nun ihren nationalen Aufsichtsbehörden Netto-Leerverkaufspositionen bereits ab 0,1% melden. Zuvor lag die Schwelle bei 0,2%. Der BVI sieht darin eine geeignete Maßnahme, um auf europäischer Ebene einen Überblick zu bekommen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. Solche temporären Eingriffe in den Markt müssten genügen.
Hintergrund
In der vergangenen Woche hatte die französische Wertpapieraufsicht AMF ein Leerverkaufsverbot auf alle in Paris gehandelten Aktien erlassen und es am Mittwoch auf einen Monat verlängert. Belgien, Spanien und Österreich haben ebenfalls ein einmonatiges Leerverkaufsverbot, in Italien gilt das Verbot sogar für drei Monate. (mh)
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