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25. April 2022
Umweltbank bringt zwei neue Fonds auf den Markt
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Umweltbank bringt zwei neue Fonds auf den Markt

Die Umweltbank aus Nürnberg hat zwei neue Impact-Fonds aufgelegt. Bei den beiden nach Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifizierten Aktienfonds handelt es sich um den „Umweltspektrum Natur“ und den „Umweltspektrum Mensch“.

Die Umweltbank bietet seit dem 22.04.2022 zwei neue global investierende Aktienfonds an. Mit dem „Umweltspektrum Natur“ sowie dem „Umweltspektrum Mensch“, die beide nach Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung als sogenannte Impact-Fonds klassifiziert sind, können Anleger in ausgewählte Nachhaltigkeitsthemen investieren, teilt der Finanzdienstleister mit.

Umweltspektrum Natur

Der „Umweltspektrum Natur“ (WKN: A3CWKJ) investiert bevorzugt in Unternehmen, die aktiv dazu beitragen, die Umwelt zu schützen. Themen wie „Bezahlbare und saubere Energien“, „Maßnahmen zum Klimaschutz“ sowie „Sauberes Wasser“ stehen dabei im Fokus der Anlagestrategie. Die Umweltbank ist für die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards verantwortlich, setzt beim Fondsmanagement aber auf die Expertise von Aguja Capital.

Der thesaurierende Aktienfonds ermöglicht eine Erstanlage ab 2.500 Euro bzw. per Sparplan ab 25 Euro pro Monat. Der Ausgabeaufschlag beträgt 5%, ist bis Ende Juni aber auf 2,5% gesenkt. Die laufenden Kosten betragen 1,74% p. a.

Umweltspektrum Mensch

Beim „Umweltspektrum Mensch“ (WKN: A3CWKF) steht der namensgebende Mensch im Mittelpunkt. Der Anlageschwerpunkt des Fonds liegt auf den Themen „Gesundheit und Wohlergehen“, „Keine Armut“ sowie „Kein Hunger“. Das Fondsmanagement übernimmt der Asset-Manager EB-SIM.

Dieser Fonds thesauriert die Erträge ebenfalls und auch hier ist eine Erstanlage ab 2.500 Euro bzw. per Sparplan ab 25 Euro pro Monat möglich. Die laufenden Kosten des Fonds sind mit 1,66% p. a. jedoch minimal niedriger. Auch hier ist der Ausgabeaufschlag von 5% aktuell auf die Hälfte rabattiert.

Strenger Auswahlprozess

Wie die Umweltbank weiter mitteilt, eint alle Fonds der Marke „Umweltspektrum“ ein strenger, dreistufiger Auswahlprozess, bei dem Ausschlusskriterien sowie die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) als Positivkriterien berücksichtigt werden. Gemäß der EU-Offenlegungsverordnung qualifizieren sie sich als sogenannte „dunkelgrüne“ Impact-Fonds (Artikel-9-Fonds). (tku)

Bild: © manfredxy – stock.adobe.com