Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler
Zwei Nachrichten der letzten Wochen stoßen bei Versicherungsmaklern auf Unverständnis und Kopfschütteln. Da ist zum einen die Entscheidung des OLG Köln, die auf Betreiben des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einem weiteren Versicherungsmakler untersagt, mit seiner Unabhängigkeit zu werben. Und da ist zum anderen die Meldung, dass Florian Toncar – früher Staatssekretär im Bundesfinanzministerium unter Christian Lindner – zum 01.06.2026 als Bereichsvorstand Markt und Regulierung in die Unternehmensführung der DVAG einsteigt.
Die Entscheidung des OLG Köln folgt dem OLG Dresden
Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte das OLG Dresden einem Versicherungsmakler untersagt, sich als „unabhängiger Versicherungsmakler“ oder als „unabhängig“ zu bezeichnen. Es sei irreführend – so die Begründung –, sich im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern als unabhängiger Versicherungsmakler zu bezeichnen, weil das Verständnis, das damit bei den angesprochenen Verkehrskreisen, hier den an Versicherungen und an Finanzdienstleistungen interessierten Kunden, erweckt werde, nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimme. Denn die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers werde von einem maßgeblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise so verstanden, dass finanzielle Vorteile seitens des Versicherers gänzlich unterbleiben. Zur Feststellung dieses Verständnisses sei die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht erforderlich, da die Mitglieder des Senats Teil der hier angesprochenen Verkehrskreise seien und deshalb aufgrund eigener Sachkunde entscheiden könnten.
Auch das OLG Köln hebt in seiner Entscheidung hervor, dass es bei der Frage, ob eine geschäftliche Handlung irreführend sei, allein auf das Verständnis des angesprochenen Verkehrskreises, hier also des informierten Durchschnittsverbrauchers, ankomme. Und dieser verstehe jedenfalls zu einem nicht unerheblichen Teil die besonders und ohne jede Einschränkung herausgestellte „Unabhängigkeit“ dahin, dass der Makler bei seiner Tätigkeit von der Versicherungswirtschaft vollständig unabhängig sei, sowohl in persönlicher als auch in finanzieller Hinsicht. Diese Annahme sei falsch, da der Makler von den Versicherungsunternehmen bezahlt werde und strukturell von diesen abhängig sei. Die vom Makler eingebrachte Umfrage zur Verkehrsauffassung von „Unabhängigkeit“ widerlege nicht das vom Gericht ermittelte Verkehrsverständnis.
Kritik an den Entscheidungen
In beiden Entscheidungen nehmen die Gerichte für sich in Anspruch, das eigene Verständnis der Unabhängigkeit auf weite Teile der Bevölkerung übertragen zu können. Das ist anmaßend und arrogant, weil forensisch nicht belegbar. Offenbar ist bereits das Vergütungsmodell Courtage für die Richter der eigentliche Grund, um den Maklern die Unabhängigkeit abzusprechen.
Ein Funken Hoffnung und Gerüchte aus Brüssel
Ein Fünkchen Hoffnung bleibt. Das OLG Köln rügt in seiner Entscheidung vor allem, dass der Makler die Werbung mit seiner Unabhängigkeit blickfangmäßig in den Vordergrund gestellt habe und die Informationen zur Provisionszahlung demgegenüber zu spät und unzureichend, weil sie weitaus weniger auffallend erfolgt und gestaltet seien. Dies impliziert, dass eine Werbung mit „Unabhängigkeit“ zulässig sein dürfte, wenn nur über das Zahlsystem des Maklers in Umfang und Gestaltung gleichwertig informiert wird.
Demgegenüber gibt es aus Brüssel erste Gerüchte, dass im Rahmen der finalen Formulierung der Kleinanlegerstrategie die IDD dahingehend geändert werden soll, dass eine Bezeichnung als „unabhängig“ nur dann zulässig sein soll, wenn der Vermittler keine Provision vom Versicherer erhält. Warten wir es ab.
Florian Toncar wechselt zur DVAG
Kommen wir zur zweiten Meldung. Ex-Staatssekretär Florian Toncar wechselt an die Spitze der Deutschen Vermögensberatung, also eines Finanzvertriebs, für dessen Branche er zuvor die Regeln selbst mitgestaltet hat. Gleichzeitig soll er eine Führungsrolle im Branchenverband DUV (Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung) übernehmen. Kein Wunder, dass Toncar sich in seiner Amtszeit stets für „unabhängige Beratung und gegen ein Provisionsverbot eingesetzt hat“ (AfW-Vorstand Frank Rottenbacher Ende 2024) und in der Branche entsprechend beliebt war. Nun also der Wechsel zur DVAG. Der Bürgerbewegung Finanzwende e. V. schreibt in seinem Papier „3 gute Gründe, der DVAG den Rücken zu kehren“ über Kundenschädigung durch überteuerte Produkte, Ausbeutung und sektenartige Strukturen innerhalb der DVAG sowie undurchsichtige und schädliche Lobbymacht. Tatsächlich pflegt die DVAG seit jeher enge Kontakte in die Politik. Heute sitzen Ex-Finanzminister Theo Waigel, der hessische Ex-Minister Udo Corts, EU-Parlamentarier (!) Markus Ferber und Frankfurts langjährige OB Petra Roth im Beirat des Unternehmens. Nun also Florian Toncar.
Die DVAG beschreibt ihr „eigenes Beratungskonzept“ als „Professionelles Finanzcoaching für alle Lebenslagen“. „Optimal aufeinander abgestimmte Lösungen von Banken, Bausparkassen, Versicherungen und Investmentgesellschaften: Das nennt sich bei uns Allfinanzberatung“. Die DVAG wirbt mit bekannten Gesichtern wie Jürgen Klopp für ihr Finanzcoachingkonzept. Erst ein Blick ins Impressum offenbart, dass die DVAG im Versicherungsbereich ausschließlich als gebundener Vertreter der Generali Versicherungen und als Finanzanlagenvermittler für einige wenige Investmentgesell- schaften tätig ist.
Finde den Fehler
Da haben wir also auf der einen Seite einen kleinen mittelständischen Makler, der bis zum Ende seiner Möglichkeiten mehr oder weniger allein für sein Berufsbild gekämpft hat und von selbstgerechten, arroganten Richtern allein dafür abgewatscht wird, dass er sich auf ein seit Jahrzehnten etabliertes Vergütungsmodell eingelassen hat.
Auf der anderen Seite steht ein strukturierter Finanzvertrieb mit dem Vernehmen nach mehr als 18.000 „Vermögensberatern“ und eigenem Berufsverband, der es sich leisten kann, mal eben einen ehemaligen, in Politik und Branche vernetzten Staatssekretär anzuheuern. Das allein schon zeugt von der Verzahnung und Durchlässigkeit zwischen Politik und Geschäft in einer Finanzwelt ohne Moral. „Erst kommt das Fressen, dann die Moral“, singt Mackie Messer am Ende des zweiten Akts in Bertolt Brechts berühmter Dreigroschenoper.
Das ist nun eigentlich nichts Neues. Denn schließlich ist die Gier Verursacher zahlreicher Eskapaden im Versicherungsvertrieb, die auch von den Gerichten wahrgenommen werden und nicht zuletzt die Rechtsprechung beeinflussen.
In diesem Zusammenhang ist aber schon erstaunlich, dass niemanden die Frage umtreibt, wie die Berufsbezeichnungen „Vermögensberater“ und „Finanzcoach“ von den angesprochenen Verkehrskreisen verstanden werden und insofern wettbewerbsrechtlich überhaupt zulässig sind. Die Verbraucher- schützer verklagen lieber kleine, mittelständische und redliche Makler.
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