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Steuern & Recht
12. Juni 2018
Unfall mit Kamel: Haftet der Führer als Haustierhalter?

Unfall mit Kamel: Haftet der Führer als Haustierhalter?

Wer vom Kamel stürzt, fällt tief und kann sich erhebliche Verletzungen zuziehen. Wer haftet und ob das Kamel als Haustier gilt, wurde nun gerichtlich entschieden.

Kamele kann so leicht nichts aus der Ruhe bringen, denkt man. Wenn aber doch, kann es für Reiter gefährlich werden, denn die Tiere sind fast zwei Meter hoch. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einer Frau wegen eines Reitunfalls mit einem Kamel Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro sowie Schadensersatz unter anderem für Verdienstausfall zugesprochen.

Schwere Kopfverletzungen durch Sturz vom Kamel

Die Klägerin unternahm mit ihrer Mutter bei einer Kamelfarm einen einstündigen Kamelausritt. Dabei lief der Inhaber des Kamelhofs zwischen den beiden Kamelen und führte diese an einer Kette. Die Kamele wurden angehalten, als die Gruppe einige Hunde mit deren Haltern passierte. Beim Weiterlaufen erschraken die Kamele wegen des Hundegebells und vollführten an der Führungsleine eine abrupte Linkswendung. Dadurch stürzte die Klägerin aus einer Sitzhöhe von 1,87m kopfüber zu Boden. Sie erlitt schwere Kopfverletzungen sowie erhebliche Einschränkungen in ihrer Erwerbstätigkeit.

Kamel ist in Deutschland nicht als Haustier zu werten

Das Berufungsgericht stützt seine Entscheidung auf die sogenannte Tierhalterhalterhaftung gemäß § 833 Satz 1 BGB. Allerdings handele es sich bei dem Kamel nicht – jedenfalls nicht in Deutschland, wo die Kamelhaltung sehr selten sei – um ein Haus- und Nutztier. Somit kann der Kamelführer sich nicht auf das Privileg des Haustierhalters berufen, wonach er sich von der Haftung hätte befreien können, wenn er pflichtgemäßes Verhalten nachweist. Das Gericht ist auch der Ansicht, dass der Kamelführer nicht sorgfältig genug gehandelt habe. Der Kamelführer sei für die Sicherheit der Reiterin, die das Kamel nicht selbst lenkte, verantwortlich und habe nicht allein beide Kamele mit Führkette am Strick führen dürfen. So habe er nicht so gut auf die beiden Tiere einwirken und die Reiterin schützen können.

Kamelführer riet vom Tragen eines Helmes ab

Ein Mitverschulden der Klägerin etwa wegen des Nichttragens eines Helmes schloss das Gericht aus. Der Kamelführer hatte den Reiterinnen quasi abgeraten, einen solchen zu tragen. Das Gericht erhöhte auf Grund dessen sogar das Schmerzensgeld. Da die Verletzte beruflich als Ärztin tätig ist, wurde ihr außerdem ein Schadensersatz für einen Verdienstausfall von drei Monaten in Höhe von 21.000 Euro zugesprochen. (tos)

OLG Stuttgart, Urteil vom 07.06.2018, Az.: 13 U 194/17