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8. März 2022
uniVersa bringt Kompakttarif für Beamtenanwärter

uniVersa bringt Kompakttarif für Beamtenanwärter

Der Tarif uni-BA|Kompakt für Beamtenanwärter und Referendare ergänzt ab sofort das Produktspektrum der uniVersa. Ebenfalls neu im Angebot sind die Beihilfeergänzungstarife uni-BZA plus für Beamte auf Widerruf und uni-BZ plus für Beamte auf Probe und auf Lebenszeit.

Die uniVersa Krankenversicherung hat zum 01.03.2022 ihr Angebot für Beamtenanwärter und Referendare um den Tarif uni-BA|Kompakt erweitert. Angeboten werden zwei Tarifstufen, die auf den individuellen Beihilfeanspruch im Krankenhaus abgestimmt sind. Darüber ist eine Restkostenabsicherung bis hin zum Einbettzimmer mit Chefarzt möglich. 

Die Leistungen bei ambulanter, zahnärztlicher und stationärer Behandlung sind bei medizinischer Notwendigkeit nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte begrenzt. Bei Heil- und Hilfsmitteln sowie bei Zahnersatz gibt es zudem keine Beschränkungen auf tarifliche Preis-/Leistungsverzeichnisse. Mitversichert sind auch ambulante telemedizinische Behandlungen, Heilpraktiker und Implantate inklusive Knochenaufbau. 

Bei Leistungsfreiheit Geld zurück

Als Besonderheit gibt es bei Leistungsfreiheit bis zu sechs Monatsbeiträge wieder zurück. Bei einem Eintrittsalter von 25 Jahren kostet der Tarif uni-BA|Kompakt 2/50 mit Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung 66,45 Euro pro Monat. An Beitragsrückerstattung gibt es bis zu 399,24 Euro zurück. Dies ist besonders für die junge und meist gesundheitsbewusste Zielgruppe mit noch niedrigen Anwärterbezügen zum Einstieg in die Beamtenlaufbahn interessant. 

Beihilfeergänzungstarife uni-BZA plus und uni-BZ plus

Ebenfalls neu im Angebot sind die Beihilfeergänzungstarife uni-BZA plus für Beamte auf Widerruf und uni-BZ plus für Beamte auf Probe und auf Lebenszeit. Die Leistungen sind identisch und auf die vorhandenen Lücken der Beihilfe abgestimmt. Erstattet werden beispielsweise Material- und Laborkosten bei Zahnersatz, Hilfsmittel und Sehhilfen, Schutzimpfungen bei Auslandsreisen sowie Naturheilverfahren und Alternativmedizin. Ebenfalls mitversichert sind Vorsorgeaufwendungen außerhalb gesetzlicher Programme, verordnete und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Mehrkosten über die Gebührenordnungen hinaus sowie Differenzkosten zwischen Zwei- und Einbettzimmer und die stationäre Behandlung in Privatkliniken. (ad)

Bild: © N. Theiss – stock.adobe.com