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28. November 2019
Urteile im P&R-Skandal: Neue Hoffnung für Anleger?

Urteile im P&R-Skandal: Neue Hoffnung für Anleger?

Im Fall des Containerskandals rund um die Beteiligungsfirma P&R sind die ehemaligen Geschäftsführer der Gruppe zu Schadensersatz verurteilt worden. Zumindest die Erbin von Wolfgang Stömmer hat laut der streitführenden Kanzlei im Anschluss hohe Vergleichszahlungen in Aussicht gestellt.

Die Kanzlei Schiller & Gloistein hatte im Februar 2019 im bundesweit ersten Urteil gegen einen Finanzvermittler von P&R über 120.000 Euro erstritten. Nun hat sie weitere Urteile für sich verbucht. Dabei ging es Schadensersatzverfplichtungen der ehemaligen Geschäftsführer der Gruppe. Das Landgericht München II hat Martin Ebben, der bis zur Insolvenz die Geschäfte der P&R-Gruppe geführt hat, zur Zahlung von rund 35.000 Euro verurteilt. Auch das Landgericht München I hat in vier Verfahren die Rechtsnachfolger des langjährigen Geschäftsführers Wolfgang Stömmer zum Schadensersatz von insgesamt knapp 100.000 Euro zzgl. Zinsen verurteilt.

Gericht folgt Argumentation der Kläger

Die Gerichte entschieden übereinstimmend, dass die Beklagten dazu verpflichtet seien, die Kläger von möglichen Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter freizustellen. Sollte der Insolvenzverwalter wie angekündigt bereits erhaltene Mieten zurückfordern, so haben die Beklagten auch diese Beträge auszugleichen. „Beide Münchener Landgerichte sind unserer Argumentation gefolgt, dass die ehemaligen Geschäftsführer Stömmer und Ebben in den Anlagebetrug bei P&R involviert waren. Ohne Mitwirkung der Geschäftsführer konnte Heinz Roth das Betrugs-Konstrukt nicht über Jahre aufrechterhalten“, kommentiert Stefan Gloistein, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei Schiller & Gloistein Rechtsanwälte PartG mbB aus Bremen, die Urteile.

Hohe Vergleichszahlungen in Aussicht

Da Wolfgang Stömmer kurz nach der Insolvenz von P&R verstorben ist, habe man die Erbin verklagt – und gewonnen. Die Erbin von Wolfgang Stömmer hat der Kanzlei zufolge hohe Vergleichszahlungen in Aussicht gestellt. „Es müssen also erhebliche Vermögenswerte im Nachlass von Wolfgang Stömmer vorhanden sein“, meint Rechtsanwalt Gloistein. Die bisher erstrittenen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Signalwirkung für weitere Verfahren

Die erstrittenen Urteile haben laut Schiller & Gloistein eine starke Signalwirkung für Verfahren gegen die weiteren Drahtzieher im P&R-Anlageskandal. Nun würden insbesondere auch die Wirtschaftsprüfer und Hintermänner der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. in den Fokus rücken. „Der Versuch der Gegenseite, die gesamte Verantwortung für den P&R-Anlageskandal auf Heinz Roth zu schieben und sich selbst als Opfer dessen Machenschaften darzustellen, ist gescheitert“, so Stefan Gloistein, der sich weiter beharrlich darum bemühen will, die verlorenen Gelder der Anleger zurückzuholen. (mh)

Bild: © Yvonne Weis – stock.adobe.com