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26. Januar 2022
ver.di fordert Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten
Hamburg / Germany - January 12, 2020: Paper banner with the logo of ver.di - ver.di is the German United Services Trade Union

ver.di fordert Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten

In dieser Woche haben die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Innendienst der Versicherer begonnen. Neben einem deutlichen Gehaltsplus fordert ver.di einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten. Der AGV spricht indes von „stattlichen“ Forderungen.

Am 26.01.2022 wurden die Tarifverhandlungen für die rund 160.000 Beschäftigten im Innendienst der privaten Versicherungswirtschaft aufgenommen. „Die Versicherungsbranche ist gut durch die Pandemie gekommen, dafür sprechen sowohl die Wachstumsprognosen für das Geschäftsjahr 2022, als auch die guten, teilweise glänzenden Geschäftsergebnisse im vergangenen Jahr. Das ist nicht zuletzt das Verdienst der Beschäftigten“, betont ver.di-Verhandlungsführerin Martina Grundler. Folgende Forderungen bringt ver.di in die Tarifverhandlungen ein:

  • Gehaltserhöhungen um 5%,
  • Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro,
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 60 Euro,
  • Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte,
  • Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit für die Beschäftigten, die nicht unter die gesetzliche Brückenteilzeit fallen,
  • Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten/Home-Office.

Außerdem soll der ebenfalls zum Ende des Jahres auslaufende Tarifvertrag zur Qualifizierung nicht nur verlängert, sondern auch verbessert werden. „Qualifizierung ist der Schlüssel zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in der digitalen Transformation“, erläutert Grundler dazu. „Gleichzeitig bedroht die aktuelle Preisentwicklung die Realeinkommen der Beschäftigten. Wir erwarten einen Tarifabschluss, der nicht nur die aktuelle Inflation ausgleicht und Reallohnverluste verhindert, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den guten Ergebnissen der Branche beteiligt“, unterstreicht Grundler die Gehaltsforderung.

AGV spricht von „stattlichen ver.di-Forderungen“

Unterdessen spricht der Arbeitgeberverband der Versicherer (AGV) von „stattlichen ver.di-Forderungen“. Michael Niebler, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des AGV, kommentiert dazu im AGV-Magazin „vis a vis“: „Ich verstehe den Grundansatz der Gewerkschaft, für ihre Mitglieder eine Reallohnsicherung, also einen Inflationsausgleich, zu erreichen. Aber das setzt natürlich eine Inflationsentwicklung im Bereich des Üblichen voraus. Wenn jedoch die Preise infolge international gestörter Lieferketten und wegen Sondereffekten im Bereich der Energiekosten überproportional zu den letzten 30 Jahren steigen, verstärkt durch die Untätigkeit der Europäischen Zentralbank, dann ist das tarifpolitisch schlicht nicht mehr zu kompensieren.“ Die Verhandlungen werden am 03.02.2022 fortgesetzt. Die dritte Verhandlungsrunde, in der in der Vergangenheit oft ein Tarifabschluss erzielt werden konnte, ist dann für den 01.04.2022 geplant. Aufgrund der aktuell hohen Infektionsraten finden die Verhandlungen virtuell statt. (as)

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