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13. Mai 2022
Verlässliche Absicherung von Grundfähigkeiten mit dem Swiss Life Vitalschutz
Bricklayer.

Verlässliche Absicherung von Grundfähigkeiten mit dem Swiss Life Vitalschutz

Um auch in schwierigen Zeiten finanziell selbstbestimmt leben zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern. Das Besondere beim Swiss Life Vitalschutz: Mit bis zu 26 Leistungsauslösern enthält er möglichst viele Grundfähigkeiten, die im Alltag der Menschen elementar sind.

Als führende Anbieterin von Biometrie-Lösungen möchte Swiss Life möglichst vielen Menschen die finanzielle Absicherung ihrer Arbeitskraft ermöglichen. Da dies mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aus diversen Gründen nicht immer möglich ist, braucht es Alternativen, und diese heißt Swiss Life Vitalschutz. Die Versicherungslösung enthält möglichst viele Grundfähigkeiten, die im Alltag der Menschen wirklich elementar sind.

Hauptzielgruppen für die Grundfähigkeitslösung von Swiss Life sind Menschen, die sich eine BU aufgrund ihres Berufsbildes und der damit verbundenen hohen Prämie nicht mehr leisten können, wie zum Beispiel Kraftfahrer, Maurer oder Lagerarbeiter. Zudem richtet sich Swiss Life an Berufsgruppen, die sich im Regelfall gar nicht über eine BU versichern können, wie Profisportler, Musiker oder Kü¨nstler. Eine weitere wichtige Zielgruppe sind auch Menschen, die wegen psychischer Vorerkrankungen keine BU abschließen können. Hinzu kommen Kunden, die den Versicherungsschutz ihrer bereits bestehenden BU oder Unfallversicherung abrunden und ergänzen wollen.

Die drei Varianten des Swiss Life Vitalschutz unterscheiden sich im Umfang der Leistungsauslöser:

  • Der Power-Tarif bietet 22 Leistungsauslöser und sichert alle relevanten Grundfähigkeiten ab.
  • Die Spirit-Variante beinhaltet 24 Leistungsauslöser inklusive zweier psychischer Leistungsauslöser: „Geistige Leistungsfähigkeit“ und „Eigenverantwortliches Handeln“.
  • Den umfangreichsten Schutz bietet die Complete-Variante mit 26 Leistungsauslösern. Hier kommen „Schizophrenie“ und „Schwere Depression“ hinzu.
Smartphone/Tablet-benutzen im Alltag nicht mehr wegzudenken

Die Leistungsauslöser Schieben und Ziehen, Tastatur benutzen, Smartphone/Tablet-benutzen und Fahrradfahren sind in allen drei Tarifmodellen enthalten.

Denn fast jeder benutzt heutzutage ein Handy intuitiv. Aber kaum jemand macht sich Gedanken darüber, wie stark die Handgelenke und Finger durch das ständige Tippen und Wischen tatsächlich beansprucht werden. Sollte man das Smartphone aber nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, greift dieser Leistungsauslöser und führt damit zur Auszahlung der vereinbarten Leistung.

Klare Definition der Leistungsauslöser

Die Definitionen sind – wie immer bei Swiss Life – umfangreich, klar und deutlich ausformuliert, denn je klarer die Versicherungsbedingungen beschrieben sind, desto schneller und unkomplizierter kann auch in Zukunft die Leistungsprüfung durchgeführt werden. Ist die Sachlage eindeutig zu beschreiben, entfallen Diskussionen und Rückfragen, sodass die Kunden schneller ihre Leistung erhalten.

Teilkapitalisierung jetzt auch beim Verlust der Grundfähigkeit Fahrradfahren

Als echte Besonderheit bietet der Swiss Life Vitalschutz die Möglichkeit der sogenannten Teilkapitalisierung. Damit ist bei Verlust von einer der nun fünf Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren und Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine Einmalauszahlung von bis zu zwölf versicherten Grundfähigkeitsrenten gleich zu Leistungsbeginn möglich.

Swiss Life als AKS-Konsortialführerin bei den Branchenlösungen

Die Grundfähigkeitsversicherung von Swiss Life gibt es auch für die drei großen Versorgungswerke MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (IG BCE) für ihre zielgruppengerecht zugeschnittenen Grundfähigkeitstarife MetallRente.Vital, KlinikRente.Vitalschutz und ChemieRente Vitalschutz Flex. Über die drei Versorgungswerke können sich nicht nur die Branchenangehörigen, sondern auch deren Familienangehörige – und damit insgesamt über 17 Millionen Berechtigte – umfassend gegen die finanziellen Folgen bei Verlust einer Grundfähigkeit absichern.

Infektionsklausel – ein echter Mehrwert, besonders im Gesundheitswesen

Ein Highlight des Swiss Life Vitalschutz ist zudem die Infektionsklausel, welche in allen drei Tarifmodellen ohne Mehrbeitrag inkludiert ist und insbesondere im Gesundheitswesen einen echten Mehrwert bietet. Insbesondere das Versorgungswerk KlinikRente profitiert von dieser Neuerung mit seiner Grundfähigkeitslösung KlinikRente.Vitalschutz. Schließlich sind im Gesundheitswesen besonders viele Beschäftigte dem Risiko einer ansteckenden Erkrankung oder Infektion ausgesetzt. Unter Umständen kann bei bestimmten Infektionen die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ganz untersagt werden. Hier greift die Infektionsklausel in allen Grundfähigkeitstarifen von Swiss Life, und zwar in zwei Fällen: So liegt ein Verlust einer Grundfähigkeit auch dann vor, wenn von einer zuständigen Behörde ein vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz für sechs Monate ununterbrochen bestanden hat oder verfügt wird. Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt auch dann vor, wenn die Infektion gegen den Hygieneplan eines staatlich anerkannten Hygienikers verstößt.

Flexibilität ist Trumpf

Auf Wunsch kann der Swiss Life Vitalschutz durch Leistungen bei schwerer Krankheit und sogar eine Pflege-Zusatzversicherung mit Anschlussoption ergänzt werden. So leistet Swiss Life mit der „care-Option“ für den Fall der Pflegebedürftigkeit eine Rente, solange Pflegebedürftigkeit besteht, in der Regel bis zum Lebensende. Mit der Pflege-Anschluss-Option bekommen Kundinnen und Kunden zudem die Möglichkeit, bei Ablauf des Vertrages eine Pflegerentenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung als Anschlussvertrag abzuschließen – der Swiss Life Vitalschutz eröffnet damit die Option auf eine lebensbegleitende Absicherung.

Weitere Informationen zum Swiss Life Vitalschutz unter www.swisslife.de/vitalschutz

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