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17. Mai 2023
Vermögensschadenhaftpflicht: Summenanpassung kommt
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Vermögensschadenhaftpflicht: Summenanpassung kommt

Bei der Vermögensschadenhaftpflicht kündigt sich eine Erhöhung der Mindestversicherungssummen an. Das hat der AfW mitgeteilt. Der Verwaltungsaufwand für Vermittler soll sich aber voraussichtlich in Grenzen halten.

Die nächste Anpassungsrunde der gesetzlichen Mindestversicherungssummen in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler kündigt sich an. Das hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. (AfW) mitgeteilt. Demnach ist für die Berufshaftpflichtversicherung eine Anpassung der Mindestversicherungssummen

  • auf 1.564.610 Euro (+264.230 Euro) für jeden einzelnen Schadenfall und
  • auf 2.315.610 Euro (+391.050 Euro) für alle Schadensfälle eines Jahres vorgesehen.

Aktuell betragen die Mindestversicherungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung 1.300.380 Euro für jeden einzelnen Schadensfall und 1.924.560 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.

Vorschlag muss noch von EU-Kommission angenommen werden

Die Anpassung erfolgt auf Basis einer regelmäßigen Überprüfung der Höhe der Mindestversicherungssummen durch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), um den von Eurostat veröffentlichten Änderungen des Europäischen Verbraucherpreisindexes Rechnung zu tragen. Noch sind die Anpassungen aber keine beschlossene Sache. Bis Ende Juni wird die EIOPA der EU-Kommission einen Vorschlag unterbreiten. Dieser muss schließlich angenommen und die neuen Summen in einer delegierten Verordnung bekannt gegeben werden. Und damit ist laut AfW auch fest zu rechnen.

Höhere Summe, höherer Beitrag?

Versicherungsvermittler mit bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen werden von einem möglichen Verwaltungsaufwand aber voraussichtlich verschont bleiben. Denn es zeichne sich ab, heißt es vom AfW, dass – wie schon bei den vorherigen Anpassungen – zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) eine Globalerklärung abgestimmt werden solle.

Mit dieser können die Berufshaftpflichtversicherer bestätigen, dass die Versicherungsverträge zum Stichtag die dann geltenden Mindestversicherungssummen aufweisen. Es bleibe aber abzuwarten, ob die Summenerhöhungen im Bestand beitragsneutral erfolgen werden oder nicht, heißt es dazu vom AfW. (as)

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