Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klage von Moderatorin Verona Pooth und ihres Ehemannes Franjo Pooth gegen ihren Versicherungsmakler abgewiesen.
Grund der Klage: Am Heiligabend 2021 waren Diebe ins Wohnhaus der Entertainerin eingebrochen und haben Schmuck im Wert von angeblich über 1 Mio. Euro gestohlen. Der ehemalige Hausratversicherer der Moderatorin, die Helvetia, reguliert den Schaden – allerdings nur teilweise – und kündigt der Unternehmerin den Vertrag. Daraufhin forderte Pooth von ihrem Versicherungsmakler Schadenersatz in Höhe von weiteren 675.000 Euro – der Makler habe sie falsch beraten, was zur Unterversicherung geführt habe, so Pooths Vorwurf. Der entwendete Schmuck sollte laut Pooth ihrer Altersvorsorge dienen.
Gericht: Keine Pflichtverletzung vonseiten des Maklers
Nun hat das Ehepaar Pooth vor Gericht aber eine Niederlage erlebt. Das Gericht lehnte die Klage ab. In der Bild-Zeitung wird eine Gerichtssprecherin zitiert: „Es lag keine Pflichtverletzung durch den Versicherungsmakler vor. Er hat alle von Frau Pooth angegebenen Wertgegenstände ordnungsgemäß in eine Excel-Tabelle eingeführt und ihr diese Liste zukommen lassen. Es gab keine Einwände.“ Darüber hinaus soll Pooth keine Nachweise darüber erbracht haben können, dass sie der Versicherung schriftliche Mitteilung über weitere, im Lauf der Zeit gekaufte Wertgegenstände gemacht habe, heißt es weiter.
Pooth soll laut Medienberichten bei der Verkündung nicht anwesend gewesen sein. Eine zuvor angeregte gütliche Einigung der Parteien war gescheitert. Die Kläger können nun innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
„Absicherung gemeinsamer Prozess“
In den sozialen Medien hatte der Fall bereits im März Aufmerksamkeit erregt – und nun wird auch das Resultat wieder angeregt diskutiert. Versicherungsmaklerin und Geschäftsführerin der Düsseldorfer Hartmann Assekuranz Makler GmbH, Sandra Hartmann, die auch zuvor schon mit Branchenkollegen auf der Plattform LinkedIn über den Fall diskutiert hatte, schreibt nun, sie sei „erleichtert und auch erfreut über dieses Urteil.“
Der entscheidende Punkt sei, laut Hartmanns Meinung, dass zusätzliche Wertgegenstände, die im Laufe der Jahre angeschafft wurden, offenbar nicht entsprechend nachgemeldet wurden. „Wir Versicherungsmakler können nur das dokumentieren und absichern, wovon wir auch Kenntnis haben. (…) Denn nur wenn Veränderungen regelmäßig mitgeteilt werden, kann eine Absicherung auch laufend angepasst werden. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass gute Absicherung immer ein gemeinsamer Prozess ist!“ (js)
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