AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
10. Oktober 2025
Verpasster Flug: Versicherung zahlt nicht wegen Stau
Verpasster Flug: Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht wegen Stau

Verpasster Flug: Versicherung zahlt nicht wegen Stau

Wer eine Flugreise plant, sollte stets genügend Zeit für die Anreise einrechnen. Verspätungen durch Staus, Unfälle oder längere Sicherheitskontrollen können sonst schnell dazu führen, dass der Flug verpasst wird – und die Reiserücktrittsversicherung in solchen Fällen nicht zahlt.

Fluggäste müssen bei der Anreise zum Flughafen stets ein ausreichendes Zeitpolster für Sicherheitskontrollen und allgemeine Verkehrsrisiken einplanen. Verpasst ein Reisender den Flug wegen fehlender Reservezeit, kann die Reiserücktrittsversicherung die Leistung verweigern, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) kürzlich bestätigte.

Stau verhindert rechtzeitige Ankunft am Flughafen

Im konkreten Fall hatte eine Klägerin eine Reise nach Hawaii gebucht und parallel eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Am Reisetag fuhr sie um 4:00 Uhr morgens von Kiel nach Hamburg. Aufgrund eines Unfalls auf der Strecke kam es zu einer Vollsperrung von über zwei Stunden, sodass sie den Flug um 6:45 Uhr verpasste. Die Versicherung lehnte die Erstattung der dadurch entstandenen Mehrkosten von rund 9.000 € ab, was das Landgericht und später das OLG bestätigten.

Nach Ansicht des Gerichts war die Flugverspätung nicht „unvermeidbar“ im Sinne des Versicherungsvertrags. Unvermeidbar seien nur Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Versicherungsnehmers liegen und trotz zumutbarer Vorsichtsmaßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Die Klägerin habe zwar eingeplant, rund zwei Stunden vor dem Abflug am Flughafen Hamburg zu sein, habe aber etwaige Verzögerungen durch einen Unfall auf der Strecke nicht einkalkuliert. Ohne Erfolg berief sie sich darauf, dass sie um die Uhrzeit und auf dieser Strecke mit einer Verzögerung nicht habe rechnen müssen. Gerade schwere Unfälle mit einem Stau der nachfolgenden Personenkraftwagen seien jedoch ein generelles Risiko im Straßenverkehr. Es wäre ihr mithin zumutbar gewesen, bei der Planung ihre Anreise ein angemessenes Sicherheitspolster für unvorhergesehene Verzögerungen aufzuschlagen.

Mangelndes Zeitpolster notwendig

Hätte die Klägerin also ein angemessenes Zeitpolster eingeplant, wäre sie rechtzeitig am Flughafen gewesen. Gerade bei Mietwagenfahrten sei ein Sicherheitspuffer sinnvoll, da Fahrzeugrückgabe und unvorhergesehene Verzögerungen einkalkuliert werden müssen, so das Gericht. (bh)

OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 09.09.2025 – Az. 3 U 81/24