Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat im Rahmen einer Pressekonferenz ein standardisiertes Basisprodukt für die betriebliche Altersversorgung (bAV) vorgeschlagen. Eine aktuelle Civey-Befragung unter HR-Entscheidern in Unternehmen im Auftrag des GDV zeigt, dass Unternehmen und Mitarbeitende grundsätzlich positiv gegenüber der bAV eingestellt sind. Auch glaubt die Mehrheit (58%), dass die Bedeutung der bAV in den kommenden fünf Jahren noch zunehmen wird. Zudem sieht die Hälfte der befragten Unternehmen eine bAV als wichtiges Instrument für die langfristige Bindung von Mitarbeitenden.
Allerdings gibt es aus Sicht der Unternehmen auch einige Herausforderungen: Neben den hohen Kosten für Unternehmen (39%), der Unsicherheit über rechtliche Entwicklungen (38%) und den komplexen gesetzlichen Regelungen (36%) sehen viele vor allem das Haftungsrisiko als Barriere. Für 42% der befragten Unternehmen hat das Arbeitgeberhaftungsrisiko eine hohe oder sehr hohe Bedeutung, wenn es um die Entscheidung geht, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.
„Grenze der Freiwilligkeit“ in der bAV erreicht
Politisch ist die Altersversorgung gerade so aktuell wie kaum zuvor. Die Reform der privaten gesetzlichen Altersvorsorge ist unter Dach und Fach. Die Vorschläge der Rentenkommission werden in den nächsten Wochen erwartet. Die „gesellschaftliche Bereitschaft“ für Veränderung sei aktuell vorhanden, und nun sei ein guter Zeitpunkt, sich diese zu Nutze zu machen, erklärte stellvertretender Hauptgeschäftsführer Moritz Schumann. Die bAV sei der „hidden champion“ der zusätzlichen Altersvorsorge, insbesondere auch deshalb, weil sie Menschen direkt am Arbeitsplatz erreiche, ohne dass diese selbst aktiv werden müssen.
Allerdings sieht der GDV hierzulande die „Grenze der Freiwilligkeit“ in der bAV erreicht. In Deutschland verfügt in etwa jeder zweite Arbeitgeber über eine Betriebsrente, in Ländern wie den Niederlanden und Dänemark sind es dagegen fast neun von zehn Arbeitnehmern. Um die Verbreitung der bAV auch in Deutschland zu erhöhen, plädiert der Branchenverband daher für mehr Verbindlichkeit, etwa in Form eines Opt-out-Modells auf Betriebsebene. Ein solches könne es vor allem für kleinere Unternehmen leichter machen, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.
Produktvorschlag für bAV-Basisprodukt
Der Branchenverband schlägt dafür ein bAV-Basisprodukt vor, das für „Arbeitgeber einfach handhabbar ist und empfundene Haftungsrisiken ausschließt“. Das Basisprodukt ist als Direktversicherung konzipiert und baut auf bestehende Systeme auf. Es solle allerdings weder tarifliche Lösungen noch weitergehende betriebliche Angebote ersetzen, sondern sich bewusst auf wesentliche Punkte konzentrieren, inklusive einfachem Zugang – wahlweise auch digital –, wenige und klare Wahlmöglichkeiten, einem klaren Ansparprozess und einer lebenslangen Auszahlung im Rentenalter. Kernelement sei eine Kapitalgarantie in Höhe von 80% der eingezahlten Beiträge in der Ansparphase. Zudem soll das Produkt bei einem Arbeitgeberwechsel einfach portabel sein.
Administrative und organisatorische Aufgaben sollen von einer von der Versicherungswirtschaft neu eingerichteten Clearingstelle übernommen werden. Arbeitsrechtliche Restrisiken will die Versicherungsbranche absichern bzw. kollektiv abfedern. Dadurch waren Arbeitgeber beim Basisprodukt haftungsfrei, so der GDV.
Beratungsbedarf niedriger, aber trotzdem vorhanden
Einen Kostendeckel solle es laut dem GDV für ein solches Standardprodukt „per se“ nicht geben, hier würde es durch eine potenzielle Pflichtlösung genügend Skaleneffekte geben, dass die Kosten niedrig gehalten werden können.
Wenn es um den Vertrieb geht, geht der GDV zwar davon aus, dass das Produkt weniger beratungsintensiv als andere, nicht-standardisierte bAV-Lösungen wäre, doch auch hierfür werden Arbeitgeber laut Schumann noch Unterstützung durch Berater benötigen. Wenn man die Produkte dementsprechend „schlank“ konzipiere, könne man Berater trotzdem noch „angemessen vergüten“, so Schumann.
GDV sieht Staat außen vor
Die Lösung solle zudem, anders als bei der Reform der privaten geförderten Altersvorsorge, wo künftig auch der Staat als Anbieter des Standarddepots auftreten wird, aus der Versicherungsbranche kommen. „Ich sehe nicht, dass wir den Staat hier in irgendeiner Weise brauchen“, so Schumann während der Pressekonferenz. Der Markt in der bAV funktioniere und habe genügend Angebote, ein Staatsprodukt sei daher nicht nötig, so Schumann.
bAV zeigte 2025 kaum Wachstum
Die betriebliche Altersvorsorge ist im vergangenen Jahr kaum gewachsen. 2025 stiegen die gebuchten Bruttobeiträge um 0,7% auf rund 19,5 Mrd. Euro, der Vertragsbestand ging um 1,1% zurück. Es bestehe viel Potenzial, so der GDV. Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheit und zurückhaltender Neuabschlüsse brauche es klare Reformen. (js)
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