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27. März 2015
Versicherer will Angehörigen der Flugzeugopfer unbürokratisch helfen

Versicherer will Angehörigen der Flugzeugopfer unbürokratisch helfen

Neben Schock und Trauer müssen sich die Angehörigen der Passagiere des Germanwings-Fluges 4U9525 in den kommenden Tagen auch um Formalien kümmern – etwa um Fragen der Versicherung. Die Allianz hat hierfür eine Hotline eingerichtet und verspricht schnelle Hilfe.

Die Allianz Deutschland hat eine Hotline aktiviert, bei der Angehörige der Passagiere von Germanwings-Flug 4U9525 bzw. auskunftsberechtigte Personen anrufen können. Dort erhalten sie Informationen hinsichtlich Leistungen aus der Lebens-, Sach- und Krankenversicherung im Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz. Betroffenen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Dabei verzichtet der Versicherer etwa auf die erforderliche Sterbeurkunde und erkennt andere Dokumente wie etwa eine Bestätigung der Fluggesellschaft oder Reisegesellschaft an.

Die Hotline der Allianz hat die Nummer 0800 4720104 und ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und allen inländischen Mobilfunknetzen erreichbar.

Kein Einfluss durch Absturzursache

Die Allianz, die bestätigt hat, dass ihre Tochter Allianz Global Corporate & Specialty führender Versicherer des Unglücksflugs ist, weist zudem darauf hin, dass das vermeintliche absichtliche Herbeiführen des Absturzes durch den Co-Piloten keine Auswirkung auf die Versicherungsleistungen bei Verträgen der Lebens-, Sach- und Krankenversicherung der Allianz Deutschland hat.

Folgen für Haftpflichtversicherung?

Schon zuvor hatte „Versicherungsmonitor“ berichtet, dass die Versicherer unter Führung der Allianz auf jeden Fall für den Haftpflichtschaden aufkommen müssen. Spekuliert wird dort aber auch darüber, dass die Versicherer beim Abschluss künftiger Haftpflichtversicherungen auf Änderungen an den Systemen drängen werden, mit denen Cockpit-Türen gegen das Eindringen aus der Fluggastkabine geschützt sind. Außerdem heißt es, dass die Versicherer wohl auf einer Zweipersonen-Regel für Cockpit-Anwesenheit bestehen werden. (bh)