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29. Juli 2022
Versicherungskammer: Neue Grundfähigkeitsversicherung
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Versicherungskammer: Neue Grundfähigkeitsversicherung

Mit der „EinkommensSicherung Aktiv“ bietet der Konzern Versicherungskammer nun die Möglichkeit, die Grundfähigkeiten abzusichern. Kinder können damit bereits ab fünf Jahren abgesichert werden und später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln.

Der Konzern Versicherungskammer erweitert sein Produktportfolio, was die Absicherung von biometrischen Risiken betrifft. Ab sofort können mit der „EinkommensSicherung Aktiv“ die Grundfähigkeiten abgesichert werden. Aufbauend auf einem Basisschutz, der Fähigkeiten abdeckt, die für die Alltagsbewältigung grundlegend sind, kann der Versicherungsumfang – auch nachträglich – individuell zusammengestellt und berufsspezifisch erweitert werden.

Bereits wenn eine der Grundfähigkeiten Gehen, Hören, Sehen, Schmecken verloren geht, springt „EinkommensSicherung Aktiv“ ein. In diesem Fall sorgt die Versicherungskammer für einen finanziellen Ausgleich in Höhe der vereinbarten Rente – unabhängig davon, ob der Beruf weiterhin ausgeübt werden kann oder nicht.

Besonders interessant für Eltern und Großeltern: Kinder können bereits ab fünf Jahren abgesichert werden und später im Zuge der Wechseloption ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln.

„EinkommensSicherung Aktiv“ wird von der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG über alle Vertriebswege in den Geschäftsgebieten der Versicherungskammer Bayern, der Feuersozietät Berlin Brandenburg und der SAARLAND Versicherungen angeboten. (ad)

Bild: © Мар‘ян Філь – stock.adobe.com