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7. Oktober 2021
VHV: Leistungsupdate bei Kfz-Versicherungstarifen

VHV: Leistungsupdate bei Kfz-Versicherungstarifen

Zur Wechselperiode präsentiert die VHV verbesserte Konditionen bei den Kfz-Tarifen. Darin enthalten sind unter anderem neue Leistungen für Hybrid- und Elektro-Autos, eine erweiterte Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung sowie erleichterte Annahmerichtlinien für Flottenversicherungen.

Pünktlich zum Tarifwechsel im November stellt die VHV neue Erweiterungen bei ihren Kfz-Policen vor. Der Marktdynamik geschuldet gibt es insbesondere bei der Elektromobilität einige Verbesserungen. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung ist nun der Akku gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch jegliche Ereignisse, denen der Akku ausgesetzt ist (All Risk), versichert. In der Teilkaskoversicherung sind außerdem spezifische Fahrzeug- und Zubehörteile wie Wallboxen, Ladekarte, Ladekabel und das mobile Ladegerät mitversichert. Außerdem werden mögliche Entsorgungskosten für Antriebsakkus bei Totalschaden erstattet sowie Überspannungsschäden an eigenen Wallboxen während des Ladevorgangs ersetzt.

Weitere Leistungserweiterungen für alle Fahrzeugtypen

Neu für alle Fahrzeugtypen ist die Ausweitung der Elementarschäden auf Schäden durch Erdbeben, Erdfall und Vulkanausbruch sowie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen und Muren. Die Neupreisentschädigung für Pkw gilt nun für 24 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz, die Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtwagen entsprechend bis 24 Monate nach Erwerb. Zudem wurde bei Tierbissschäden-Folgeschäden die Versicherungssumme auf 10.000 Euro angehoben.

Daneben führt die VHV im EXKLUSIV-Paket für Pkw individuelle Zusatzleistungen ein. Darunter eine Neupreisentschädigung bis 36 Monate, inklusive Überführungskosten bis 1.000 Euro, die Übernahme von Kurzschluss-Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 20.000 Euro und die Versicherung von Tierbissschäden-Folgeschäden bis 20.000 Euro. Alle Leistungsverbesserungen gelten auch für Bestandsverträge.

Verbesserte Annahmerichtlinien für gewerbliche Pkw

Für gewerbliche Pkw hat die VHV die Anfragepflicht zum 01.10.2021 auf eine Motorleistung von 350 kW angehoben. Der aktuelle Maximalwert (Zeitwert) bleibt bei 130.000 Euro. Darüber hinaus wird die Fahrzeugaltersgrenze heraufgesetzt: Die Anfragepflicht für eine Kaskoversicherung besteht somit erst ab einem Fahrzeugalter von 25 anstelle von 20 Jahren. (as)

Bild: studio v-zwoelf – stock.adobe.com