Für Wolfgang Dippold, Geschäftsführer der PB Project Beteiligungen GmbH, kommt nur eine eigene Kapitalverwaltungsgesellschaft in Frage, er bezweifelt, dass eine Master-KVG, die mit BaFin-Zulassung die Anlegergelder für mehrere Emissionshäuser verwaltet und investiert, das spezielle Geschäftsmodell gerade seines Unternehmens, so verstehen und umsetzen könnte: Rein eigenkapitalfinanzierte Entwicklungen von Wohnprojekten, die an Eigennutzer verkauft werden. Außerdem fürchtet er, dass die Abhängigkeit von einer Master-KVG das Emissionshaus auf das Asset-Management reduzieren könnte. Deshalb treibt sein Haus das Projekt „KVG-Zulassung“ energisch voran, deutlich schneller als manche Wettbewerber:
Eine empirische Studie der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München in Zusammenarbeit mit der RP Asset Finance aus dem Juli 2013 erlaubt erste Schätzungen, wie weit die Branche mit der Umsetzung der Regulierungsanforderungen inzwischen gekommen ist. Zwar haben nur 24 der 45 befragten Emissionshäuser den Fragebogen vollständig beantwortet, ein Trend ist dennoch erkennbar: Bereits 96% beschäftigen sich mit einem Projekt zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie, allerdings ganz überwiegend nur mit einem bis vier Mitarbeitern – in Dippolds Augen zu wenig, um effektiv arbeiten zu können. Mindestens sieben Mitarbeiter braucht er, um die umfangreichen Aufgaben von der Auswahl einer Verwahrstelle über den Aufbau von Vergütungssystemen, Meldepflichten und Reporting, Liquiditäts- und Risikomanagement und weitere Organisationspflichten erfüllen zu können. Den finanziellen Aufwand für das Gesamtpaket schätzt er auf einmalig 500.000 bis 750.000 Euro sowie jährlich 400.000 bis 800.000 Euro – einen Syndikusanwalt hat sein Unternehmen gerade eingestellt, da Aufgaben wie Compliance und Vermeidung von Interessenkonflikten nicht nebenbei ausgeführt werden können.
Laut Umfrage setzen die Wettbewerber überwiegend auf Outsourcing, insbesondere um die nach wie vor bestehenden Unklarheiten bezüglich einzelner Regelungen der AIFM-Richtlinie zu bewältigen. Darin sehen sie laut Umfrage die größten Hindernisse bei der Umsetzung der Regulierungsanforderungen. Beispielsweise hat die gemeinsame KVG von HEH und Hesse Newman lediglich zwei Geschäftsführer – Dippold versteht die Regelung so, dass pro Asset zwei Geschäftsführer vorhanden sein müssen.
Auch die Auswahl der Verwahrstelle, obwohl laut Umfrage keiner der größten Stolpersteine bei der Umsetzung, birgt seiner Ansicht nach einigen Diskussionsbedarf: Da die Verwahrstelle zukünftig beispielsweise die Einhaltung der Investitionsrichtlinien kontrollieren muss, ist es entscheidend, dass sie hinreichende Erfahrungen in der jeweiligen Assetklasse vorzuweisen hat, um von den Investoren akzeptiert zu werden und nachhaltige Impulse geben zu können. Auch die Bonität und Entscheidungstempo sind entscheidend – sonst könnten Projektankäufe verzögert oder sogar behindert werden.
Dennoch begreift die Project Gruppe die Regulierung als Chance gerade hinsichtlich der Akzeptanz bei institutionellen Investoren, der sie sich unterzieht, obwohl Projektentwicklungen als operativ tätige Unternehmen wohl nicht zwingend der Regelung unterfallen.
Text: Stephanie von Keudell
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