Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat seine Checkliste zur Überprüfung der Vermögenschadenhaftpflicht (VSH) für Finanz- und Versicherungsvermittlern in der Version 2.6 veröffentlicht. Der Verband entwickelt das Instrument seit der ersten Auflage 2021 gemeinsam mit seinem langjährigen Fördermitglied, der Hans John Versicherungsmakler GmbH, stetig weiter.
Blick auf den neuen § 34k GewO
Ein Schwerpunkt der aktuellen Fassung ist die anstehende Neuregelung der Darlehensvermittlung: Zum 20.11.2026 entsteht mit § 34k GewO ein eigenständiger Erlaubnistatbestand für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen. Die Checkliste macht deutlich, wie die Bedingungswerke der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer derzeit aussehen und wie sie künftig an den jeweiligen Erlaubnisstatus anknüpfen könnten. AfW-Vorstand Norman Wirth wirft dazu grundlegende Fragen auf: Wie werden die Versicherer den Schutz für Darlehensvermittler und Honorar-Darlehensberater künftig gestalten? Und bleibt die Vermittlung von Unternehmensdarlehensverträgen weiterhin mitversichert?
Künstliche Intelligenz als neuer Prüfpunkt
Neu aufgenommen wurde außerdem ein Punkt zum Einsatz von KI. Der AfW stellt klar: Die Pflichtverletzung bleibt stets die des Vermittlers, der das Werkzeug nutzt. Einzelne Versicherer knüpfen den Versicherungsschutz mittlerweile ausdrücklich daran, dass die KI lediglich als Hilfsmittel dient.
Ein weiterer neuer Abschnitt widmet sich Garantieklauseln, etwa der Innovationsklausel und der Best-Leistungs-Garantie.
Aufbauend auf Version 2.5
Version 2.6 baut auf der Fassung 2.5 vom Herbst 2025 auf. Diese hatte die Wahl des Versicherers stärker beleuchtet: Neu aufgenommen wurden Prüfpunkte zu Zugangsvoraussetzungen etwa von Verbands- und Poolverträgen, zur Frage, ob der Versicherer die Schadenbearbeitung auslagert oder mit eigenen Juristen führt, und zur Umkehr der Beweislast. Ergänzt wurden außerdem Dienstleistungen gegenüber angebundenen Vermittlern, Beispiele für sonstige Direktinvestments von Seltenen Erden über erneuerbare Energien bis zu Diamanten und Edelhölzern sowie Hinweise zum Verzicht des Versicherers auf die Schadenfallkündigung. Als Maßstab zog die Version 2.5 zudem erstmals die Musterbedingungen des GDV für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB VH) heran – etwa beim Abwehrschutz gegen unberechtigte Ansprüche unterhalb des Selbstbehalts und bei der unverschuldet versäumten Nachmeldefrist.
Diese Musterbedingungen würden inzwischen Wirkung zeigen, stellt der AfW fest: Einige Versicherer würden derzeit ihre Bedingungswerke überarbeiten und näherten sich ihnen an. Umso wichtiger sei es, die Qualität des eigenen Vertrages im Blick zu behalten. (bh)
Die Checkliste ist frei zugänglich auf der Webseite des AfW abrufbar.
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