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2. Dezember 2022
vzbv fordert Nachbesserung beim EU-Verbraucherschutz
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vzbv fordert Nachbesserung beim EU-Verbraucherschutz

Die EU will die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen abschaffen. Einige der Vorschriften sollen in die Verbraucherrechte-Richtlinie übertragen werden. Allerdings könnten Lücken im Verbraucherschutz entstehen. Die vzbv hat nun Nachbesserungen gefordert.

Verbraucherschutzbelange des deutschen Finanz- und Versicherungsmarktes werden immer häufiger auf europäischer Ebene geregelt. Nun plant die Europäische Union, die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen abzuschaffen und einige Vorschriften in die Verbraucherrechte-Richtlinie zu integrieren. Ziel ist es, den Rahmen beim Kauf von Finanzdienstleistungen neu zu justieren. Doch laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gelten nicht alle Vorgaben der Verbraucherrechte-Richtlinie für Finanzdienstleistungen. Es entstehen Lücken im Verbraucherschutz. Daher fordert der vzbv Nachbesserungen, um Verbraucher besser bei Online-Finanzdienstleistungen zu schützen.

Schutz vor Haustürgeschäften auch bei Finanzdienstleistungen

Konkret sollen laut vzbv die Schutzvorschriften zu Haustürgeschäften auch für Finanzdienstleistungen gelten. Außerdem fordern die Verbraucherschützer, dass auch nach der Integration der Vorschriften in die Verbraucherrechte-Richtlinie die Widerrufsfrist von 30 Tagen bei Lebensversicherungen erhalten bleiben. Wichtig ist dem vzbv auch, dass die Beweislast für die Zustimmung zum Vertragsabschluss und zur vorzeitigen Durchführung des Vertrags weiterhin beim Anbieter liegen muss. Und bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen müssen Verbraucher wie bisher die Vertragsunterlagen in Papierform einfordern können.

Kündigungsbutton auch bei Finanzdienstleistungen

Bei langfristigen Verträgen – insbesondere auch bei Finanzdienstleistungen –, die online abgeschlossen werden können, sollte es nach Ansicht des vzbv europaweit neben dem Widerrufsbutton zusätzlich einen Kündigungsbutton geben. Damit sollen Verbraucher auch ihre Verträge im Bereich Vorsorge- und Finanzdienstleistungen einfach kündigen können. Bereits seit 01.07.2022 müssen Unternehmen, die Dauerschuldverhältnisse wie Handyvertrag, Streaming- oder Fitness-Abo online anbieten, ihren Kunden mittels eines Kündigungsbuttons ermöglichen, Verträge auch online zu kündigen. Finanzdienstleistungen sind laut vzbv allerdings bislang davon ausgenommen, weil sie der Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen unterliegen. (as)

Bild: © Robert Kneschke – stock.adobe.com