AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
9. Juni 2022
Wann ein Museumsführer von der Umsatzsteuer befreit ist
Students Looking At Artifacts In Case On Trip To Museum

Wann ein Museumsführer von der Umsatzsteuer befreit ist

Der BFH hat entschieden, dass Leistungen eines staatlich anerkannten Gästeführers in einem Museum unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein können und auch dargelegt, um welche Bedingungen es sich handelt.

Ein Gästeführer in einem Museum, das ausschließlich über Gruppenführungen begehbar ist, wird von einer gemeinnützige Stiftung beauftragt, die das Museum betreibt und steuerfreie Umsätze an die Museumsbesucher erbringt. Die zuständige Bezirksregierung hat dem Gästeführer, der im konkreten Streitfall als Kläger auftritt, bescheinigt, dass er als Museumsführer die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie vergleichbare Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.

Finanzamt geht von Umsatzsteuerpflicht aus

Während das Finanzamt davon ausging, dass die Umsätze des Klägers trotz dieser Bescheinigung umsatzsteuerpflichtig seien, entschied das Finanzgericht (FG), dass die Umsätze des Klägers steuerfrei sind.

Die gleichen kulturellen Aufgaben sind entscheidend

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Urteil nun per Beschluss bestätigt: Das FG habe zu Recht angenommen, dass die Umsätze nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Sätze 1 und 2 UStG steuerfrei seien. Nach dieser Vorschrift seien die Umsätze der staatlichen Museen sowie „gleichartiger Einrichtungen“ anderer Unternehmer steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde – wie im Streitfall – sowohl dem Museum als auch dem Museumsführer bescheinigt habe, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die staatlichen Museen erfüllen. Steuerfrei seien die typischen Museumsleistungen, zu denen (zumindest beim betreffenden Museum der Stiftung) auch die Führung der Gäste gehöre. Generell dürfe das Museum, mit dem der Leistende seine Museumsleistung erbringe, auch das Museum einer dritten Person (hier: der Stiftung) sein. Dass der Kläger mit Gewinnerzielungsabsicht handele, sei für die Steuerbefreiung unschädlich.

Andere Subunternehmer nicht umsatzsteuerbefreit

Klargestellt hat der BFH dabei allerdings auch, dass die Leistungen anderer selbstständiger Subunternehmer des Museums, die über keine entsprechende Bescheinigung verfügen, weil sie nicht selbst kulturelle Leistungen erbringen (z. B. Sicherheits-, Reinigungs- oder Hausmeisterdienst des Museums), nicht umsatzsteuerfrei sind. (ad)

BFH, Beschluss vom 15.02.2022 – XI R 30/21 (XI R 37/18)

Bild: © Monkey Business – stock.adobe.com