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6. September 2022
Was Verbraucherschützer zum Semesterstart empfehlen
Campus.

Was Verbraucherschützer zum Semesterstart empfehlen

Im Herbst starten Universitäten und Fachhochschulen in das neue Semester. Für viele junge Menschen beginnt damit eine neue Lebensphase als Studentin oder Student. Doch was ich beim Versicherungsschutz zu beachten? Der BdV gibt Auskunft.

Für viele junge Menschen beginnt mit Start des Wintersemesters an den deutschen Universitäten und Hochschulen eine neue Lebensphase. Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfehlen daher die Optimierung des bestehenden Versicherungsschutzes.

Unter 25-Jährige sind meist über die Eltern mitversichert

Bis zum 25. Lebensjahr sind Studierende in der privaten Haftpflichtversicherung noch über ihre Eltern mitversichert. Und auch um eine Krankenversicherung müssen sich die Studierenden – bis auf wenige Ausnahmen – noch nicht selbstständig kümmern, schreibt der BdV. Erst mit dem 25. Geburtstag oder auch ab Berufsbeginn, der auch schon vor dem 25. Lebensjahr liegen kann, müssen sich Studierende um einen eigenen privaten Haftpflichtvertrag bemühen. „Studierende, die an ihren ersten Abschluss noch ein zweites Studium hängen oder eine Ausbildung beginnen, müssen sich ebenfalls meist selbst versichern. Denn die private Haftpflichtversicherung über die Eltern gilt in der Regel nur während der Erstausbildung“, erläutert BdV-Vorständin Bianca Boss. Eine Ausnahme besteht oftmals beim Masterstudium, da es wie der Bachelor als Erstausbildung anerkannt wird.

Was passiert bei Heirat während des Studiums?

Unter 25-Jährige, die während ihres Studiums heiraten, benötigen ab dem Tag der Eheschließung eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Dabei reicht ein Vertrag für beide Ehepartner aus, über den auch Kinder mitversichert werden können. In Sachen Krankenversicherung gilt auch für Studierende: Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist zur Absicherung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit gesetzlich verpflichtet. Universitäten fordern bei der Einschreibung sogar direkt einen Krankenversicherungsnachweis. Studierende, die in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) familienversichert sind, bleiben es auch während des Studiums. Selbiges gilt für Studierende, die vor Studienbeginn über die Eltern in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren. Weitere Versicherungen, an die Studierende denken sollten, sind laut BdV die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. (as)

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