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2. März 2026
Wegen Iran-Krieg: Versicherer raten, Reiseversicherung zu prüfen

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Wegen Iran-Krieg: Versicherer raten, Reiseversicherung zu prüfen

Wegen Iran-Krieg: Versicherer raten, Reiseversicherung zu prüfen

Wichtige Fragen

Der GDV listet weitere wichtige Fragen auf, die sich aufgrund der aktuellen Situation im Iran stellen:

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich wegen des Kriegs im Iran nicht reisen möchte? 

Nein. Eine Reiserücktrittsversicherung leistet in der Regel, wenn Sie aus persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung, einem Unfall oder einem anderen versicherten Ereignis von der Reise zurücktreten müssen. Ein Rücktritt allein, weil sich die Sicherheitslage im Reiseland verschlechtert oder dort Krieg herrscht, ist normalerweise nicht versichert. 

Kann ich eine Pauschalreise wegen des Kriegs kostenfrei stornieren? 

Pauschalreisende können eine Reise in der Regel kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die den Aufenthalt oder die Anreise erheblich beeinträchtigen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend Voraussetzung. Entscheidend ist außerdem: Die Umstände müssen nach der Buchung eingetreten sein. Wer eine Reise in eine Region bucht, in der bereits Krieg herrscht, kann sich später normalerweise nicht auf diese Regelung berufen. 

Hilft eine Reiseabbruchversicherung, wenn ich meine Reise wegen des Kriegs abbrechen muss oder nicht zurückkomme? 

Eine Reiseabbruchversicherung springt typischerweise ein, wenn ein versichertes Ereignis eintritt – etwa Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder ein erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse. Dann ersetzt sie zum Beispiel zusätzliche Rückreisekosten oder den Wert nicht genutzter Reiseleistungen. Rein politische oder militärische Risiken ohne ein solches versichertes Ereignis sind dagegen in der Regel nicht abgedeckt.