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11. Dezember 2017
Weihnachtsbaum: Umsatzsteuer wechsel dich

Weihnachtsbaum: Umsatzsteuer wechsel dich

Der Weihnachtsbaumkauf steht vor der Tür. Je nach Baum gibt es ganz unterschiedliche Umsatzsteuersätze, denn wie ein Baum besteuert wird, hängt davon ab, was es für einer ist und wo er gekauft wird. Nach dem Kauf stellt sich schließlich die Frage, wie man das kostbare Grün sicher nach Hause transportiert.

Je nachdem, welcher Baum es fürs Weihnachtsfest sein darf, fällt auch die Höhe der Umsatzsteuer unterschiedlich aus. Welche Steuersätze jeweils gelten, zeigt der Bund der Steuerzahler auf. Wer auf immergrün setzt und einen künstlichen Baum kauft, muss sich zwar nicht mit Nadeln auf dem Teppich herumplagen und kann den Baum mehrere Jahre nutzen, fährt aber steuerlich mit 19% Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer nicht gerade am günstigsten. Für echtes Nadelgrün aus einer Weihnachtsbaum-Zucht werden nur 10,7% Umsatzsteuer fällig.

Ein Weihnachtsbaum aus dem Baumarkt- oder Gartencenter kommt noch günstiger, denn hier gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%. Ein Forstwirt kann das Nadelholz unter Umständen sogar mit einem Umsatzsteuersatz von 5,5% verkaufen. Und wer ganz günstig feiern möchte, der ersteht den Baum beim Kleinunternehmer, und zwar ganz ohne Steuer.

In den Kofferraum oder aufs Autodach?

Beim Transport von Weihnachtsbäumen gilt es einige Regeln zu beachten, wie die Experten der ARAG betonen. So müssen Bäume mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden, die über einen Meter aus dem Kofferraum hinausragen. Allerdings darf die Jubelstaude nicht mehr als 3 m Überhang haben. Wird der Baum auf dem Autodach befördert, ist eine sorgfältige Befestigung wichtig, am besten mit einem Dachgepäckträger. Nach vorne darf der Baum nicht über das Fahrzeug hinausragen – außer im Falle einer Ladungshöhe von mehr als 2,50 m, dann sind 50 cm nach vorne zulässig. (tk)