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26. März 2020
Wie man Aktienverluste in eine Zusatzrente wandelt

Wie man Aktienverluste in eine Zusatzrente wandelt

Mit der Corona-Krise und dem Absturz der Aktienmärkte ist für viele Anleger eine alte Börsenweisheit ins Bewusstsein zurückgekehrt: Die Börse ist keine Einbahnstraße. Wie sich Aktienverluste in eine Zusatzrente wandeln lassen, zeigt Jan-Dirk Lücke von der VOW Vermögensmanagement GmbH.

Von Jan-Dirk Lücke, geschäftsführender Gesellschafter der VOW Vermögensmanagement GmbH.

Investmentgewinne sind weder selbstverständlich noch Selbstläufer. Das haben viele Anleger jüngst wieder schmerzhaft erleben müssen. Wie aber damit umgehen, wenn man Verluste am Aktienmarkt realisieren muss, weil die Angst vor weiteren Abstürzen grassiert oder die fondsgebundene Versicherung zu diesem ungünstigen Zeitpunkt abläuft? Wie kann man dem gebeutelten Kunden einen Mehrwert bieten, der gesichert ist und sich nicht erst in einigen Jahren manifestiert?

Steuerrückfluss der Basis-Rente nutzen

Eine Möglichkeit ist der Einsatz der Basis-Rente. Denn hier kann bereits über den Steuerrückfluss der nächstjährigen Steuererklärung der Mehrwert dargestellt werden. Anhand des folgenden Beispiels wird dies deutlich: Nehmen wir an, der Kunde hat 10.000 Euro in ein Depot investiert und nach Realisierung der Verluste 8.000 Euro davon zurückerhalten. Hat er im Jahr 2020 einen Grenzsteuersatz von 40% (ex Soli und Kirchensteuer) und legt diese 8.000 Euro in eine Basis-Rente an, so würde er im Jahr 2021 einen steuerlichen Rückfluss in Höhe von 2.880 Euro erhalten.

So errechnet sich der Steuerrückfluss

Der Steuerrückfluss errechnet sich aus der Anlagesumme von 8.000 Euro multipliziert mit dem Grenzsteuersatz von 40% und der Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit im Jahr 2020 von 90%:

8.000 Euro x 40% x 90% = 2.880 Euro

Ohne Berücksichtigung der Anlagekosten wäre damit aus 2.000 Euro Verlust (10.000 Euro angelegt, 8.000 Euro zurückerhalten) ein Gesamtergebnis von plus 880 Euro geworden, wenn man die Anlagekosten außer Acht lässt (Verlust aus Investmentanlage 2.000 Euro, Steuerrückfluss plus 2.880 Euro).

Anlagekosten von untergeordneter Rolle

Da die Basis-Rente jedoch nicht kapitalisierbar ist und mit einer Beitragserhaltungsgarantie ausgestattet werden kann, spielen die Anlagekosten eine untergeordnete Rolle, da zum vereinbarten Rentenbeginn (bei Vereinbarung der Beitragserhaltungsgarantie) mindestens die eingezahlten Beiträge vorhanden sein müssen. Damit wäre der Anlageerfolg (ex Inflation) im schlimmsten Renditefall – es wird nur die Beitragsgarantie erreicht – bei 0%. Alleine aus dem Steuerrückfluss des ersten Jahres ist damit ein positiver Gesamtanlageerfolg darstellbar (8.000 Euro Guthaben in der Basis-Rente und 2.880 Euro Steuerrückfluss).

11 bis 36% „Rendite“

Die „Rendite“ betrüge bei Berücksichtigung des Investmentverlustes immerhin 11% (880 Euro/8.000 Euro), bei Nichtberücksichtigung des Investmentverlustes gar 36% (2.880 Euro/8.000 Euro). Selbst wenn der Steuersatz im Rentenbezug genauso hoch ist wie in der Anlagephase, ergäben sich ein Steuerverschiebungseffekt und eine zusätzliche Anlagemöglichkeit des Steuerrückflusses von 2.880 Euro in den Folgejahren bis zum Renteneintritt. Bei einem höheren Steuersatz verbessert sich die Betrachtung für den Kunden. Die Basis-Rente eignet sich dabei für alle Kunden, deren Rente noch nicht ausfinanziert ist und für Kunden, die Wert auf eine Steuerrückerstattung legen.

Bild: © Axel Bueckert – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Jan-Dirk Lücke