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25. Februar 2022
Wie viele Frauen arbeiten in Deutschlands Führungsetagen?
Portrait of succesful young business people team in the office

Wie viele Frauen arbeiten in Deutschlands Führungsetagen?

Es bleibt Luft nach oben, denn Frauen sind in den Spitzenpositionen der Versicherungsbranche weiterhin unterrepräsentiert. So das Ergebnis des aktuellen Managerinnen-Barometers vom DIW. Untersucht wurden nicht nur die Spitzenpositionen in Deutschland.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat kürzlich die Studienergebnisse des Managerinnen-Barometers zum Thema „Frauen in Führungspositionen“ veröffentlicht. Im Großen und Ganzen lässt sich sagen, dass sich einiges tut, aber noch nicht genug: Frauen in Führungspositionen sind weiterhin unterrepräsentiert – auch in der Versicherungsbranche.

Frauen in Aufsichtsräten von Versicherungen

In den Aufsichtsräten lag im Jahr 2021 der Frauenanteil bei den 60 größten Versicherungen laut DIW-Studie bei gut 25%. Dies ist ein Anstieg um einen Prozentpunkt im Vergleich zum letzten Jahr. Bei den weiblichen Aufsichtsratsvorsitzenden erhöhte sich die Zahl von vier auf sechs – das sind 10%.

Frauen in Vorständen von Versicherungen

In den Vorstand großer Versicherungen haben es 2021 insgesamt 46 Frauen geschafft. Das ist ein Anteil von 13,2%. Von 60 Vorsitzenden waren 2021 fünf Frauen (8,3%) – und damit drei mehr als 2020. Dies ist zwar ein Anstieg über 50 Prozentpunkte, aber Frauen bleiben in diesem Sektor weiterhin unterrepräsentiert. Positiv hervorgehoben wird in der DIW-Studie die Effektivität gesetzlich vorgeschriebener Geschlechterquoten – international und auch in Deutschland.

Vorgeschriebene Frauenquoten in der EU

Im zweiten Teil des Managerinnen-Barometers des DIW wird auch auf internationale Vergleichsstudien eingegangen. Denn in der EU gibt es zurzeit insgesamt neun Länder (inklusive Deutschland), die eine Geschlechterquote für Spitzenpositionen vorschreiben. Das niedrigste Quotenziel hat laut DIW dabei Griechenland mit 25%, während in Spanien, Frankreich und Italien 40% angestrebt werden.

Vorgeschriebene Frauenquoten in Deutschland

Je nach Land gelten diese Regeln für „nichtexekutive DirektorInnen“ oder „exekutive DirektorInnen“, also in Deutschland z. B. für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführungen. In Deutschland herrschen dazu unterschiedliche Vorgaben: In Aufsichtsräten lautet das Quotenziel 30%, während in Vorständen ein Beteiligungsgebot gilt. Das besagt, dass mindestens eine Frau bzw. ein Mann in einen Vorstand mit mehr als drei Mitgliedern gehört (siehe unten).

Beteiligungsgebot gilt in Deutschland für 66 Unternehmen

„Vorständinnen haben direkten Einfluss auf die Unternehmenskultur, Gehaltsschemata, die Personalpolitik und vieles mehr. Im Vergleich zu Aufsichtsrätinnen sind sie zudem für andere Beschäftigte eines Unternehmens deutlich sichtbarer und wirken somit noch besser als Rollenvorbilder“, so Anja Kirsch, Professorin für Gender, Governance und internationales Management an der Freien Universität Berlin, in einer Pressemitteilung des DIW. Deshalb spreche vieles dafür, solche Vorgaben gegebenenfalls noch auszuweiten, zumal die Reichweite des Beteiligungsgebots für Vorstände in Deutschland mit 66 Unternehmen im europäischen Vergleich äußerst gering sei. Und Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin, meint: „Die Politik sollte daher erwägen die Mindestbeteiligung in Vorständen auszuweiten, beispielsweise auf sämtliche börsennotierte Unternehmen.“

Frauenquote wirkt?

Laut DIW wirken die gesetzlich vorgeschriebenen Quoten aber. Vor allem im Zeitraum von 2014 bis 2019 zeigt sich gemäß der Studie ein Anstieg des Frauenanteils von fast 15 Prozentpunkten im Aufsichtsrat von Unternehmen, für die die Quote gilt (von 20% auf über 34%). In Unternehmen, für die diese Quote nicht gilt, gab es lediglich einen Anstieg von rund 16% auf rund 23%. Die neuesten Ergebnisse für die Top-200-Unternehmen in Deutschland gibt das DIW mit 35% bei Unternehmen mit und 27% bei Unternehmen ohne Quote an.

Kurzüberblick FüPoG I und II

Im Ersten Führungspositionengesetz (FüPoG I) wurde schon 2015 festgelegt, dass es eine Geschlechterquote von 30% für börsennotierte sowie paritätisch mitbestimmte Unternehmen geben solle. Seit dem 12.08.2021 ist das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) in Kraft. Es beinhaltet verbindliche Richtlinien für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst. Das Gesetz besagt, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, in denen es einen Vorstand von mindestens vier Personen gibt, das nächste frei werdende Vorstandsmandat mit einer Frau besetzt werden muss. Das gilt natürlich auch umgekehrt, wenn bisher nur Frauen im Vorstand sind. Das FüPoG II ist ab August 2022 verpflichtend. (lg)

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