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5. Dezember 2022
Wohn-Riester künftig auch für energetische Sanierung nutzbar
Hand holding a house with the energetic classification arrows.

Wohn-Riester künftig auch für energetische Sanierung nutzbar

Ab 2024 lässt sich die staatlich geförderte Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, ebenfalls zur energetischen Sanierung von Wohneigentum einsetzen. Möglich macht dies das vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022. Bausparkassen fordern aber weitere Reformschritte in Sachen Wohn-Riester.

Bislang kann Wohn-Riester zum Aufbau von Eigenkapital, zur Tilgung bzw. Umschuldung eines Darlehens und zur altersgerechten Sanierung genutzt werden. Das nun vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 erweitert künftig die staatlich geförderte Eigenheimrente. Ab Januar 2024 soll es auch möglich sein, Wohn-Riester zur energetischen Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum zu verwenden.

Bausparkassen begrüßen den Schritt

„Diese Gesetzesänderung war überfällig, deshalb setzen wir uns schon sehr lange dafür ein“, erklärt Jörg Münning, Vorsitzender der Bausparkassenkonferenz, dem Spitzengremium der LBS-Gruppe. Ein besserer energetischer Zustand durch eine gute Dämmung oder eine energiesparende Heizung verringere die laufenden monatlichen Ausgaben der selbstnutzenden Eigentümer. „Es bleibt einfach mehr vom Einkommen zum Leben übrig – und das ist es ja, was im Alter zählt“, betont Münning. Zum anderen steigere eine Sanierung den Wert der Immobilie. Die Rechnung gehe durch die steigenden Energiekosten und die höheren gesetzlichen Anforderungen, die ziemlich sicher kommen würden, immer besser auf.

Auch der Verband der Privaten Bausparkassen begrüßt die zusätzliche Verwendungsmöglichkeit. „Der Gesetzgeber setzt damit ein starkes Zeichen für den dauerhaften Substanzerhalt der Immobilie mit der Perspektive, im Alter nicht nur mietfrei zu leben, sondern auch mit überschaubaren Energiekosten“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Verbands, Bernd Hertweck.

Weitere Reformen bei Wohn-Riester bzw. privater Altersvorsorge gefordert

In Sachen Eigenheimrente drängen die Bausparkassen aber auf weitere Maßnahmen. „Diesem ersten Reformschritt muss jetzt eine grundlegende Reform der Eigenheimrente folgen“, betont Hertweck. Die Eigenheimrente müsse einfacher und verständlicher werden.

Viele Menschen seien finanziell nicht in der Lage, zugleich mit einer Geldrente und einer Eigenheimrente für das Alter vorzusorgen. Bei den Überlegungen zur Zukunft der privaten Altersvorsorge müsse deshalb sichergestellt werden, dass die Eigenheimrente eine frei wählbare und gleichberechtigte Alternative zu einer staatlich geförderten Geldrente bleibe. „Wohneigentum“, so Hertweck weiter, „ist nun einmal die beliebteste Form der Altersvorsorge und die einzige, die man schon in jungen Jahren genießen kann.“

Auch LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann drängt auf weitere Schritte bei der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Wie sich die private Altersvorsorge insgesamt und Wohn-Riester im Speziellen attraktiver machen lassen, dazu lägen der Politik Vorschläge vor. „Vor dem Hintergrund, dass die Eigenkapitalbildung für den Immobilienerwerb unverändert wichtig ist, das Sparen dafür aber aufgrund der Inflation immer schwieriger wird, muss das Wohneigentum als beliebter Baustein der privaten Altersvorsorge auch bei allen künftigen Reformbemühungen mitgedacht werden“, so Guthmann.

Das gilt für die „grüne“ Eigenheimrente

Laut LBS-Gruppe sei die Nutzung der Riester-Förderung für energetische Sanierungen analog der Nutzung für den altersgerechten Umbau ausgestaltet. Gefördertes Altersvorsorge-Kapital könne demnach für verschiedene Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik eingesetzt werden. Die Maßnahmen müssten jenen Anforderungen genügen, die auch für die steuerliche Förderung gelten. Hierfür braucht es eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens. Bis zu drei Jahre nach Anschaffung der selbst genutzten Immobilie muss für deren Umbau mindestens 6.000 Euro Riester-gefördertes Kapital entnommen werden, zu einem späteren Zeitpunkt müssen es mindestens 20.000 Euro sein. (tk)

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