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28. Februar 2019
Wohngeld: Experten fordern grundlegende Reform

Wohngeld: Experten fordern grundlegende Reform

Bürger mit geringem Einkommen können in Deutschland Wohngeld beantragen. Die Voraussetzungen für den Antrag auf Wohngeld sollen 2020 geändert werden. Den Gesetzentwurf hierzu haben mehrere Verbände nun gemeinsam in die Mangel genommen.

Im Rahmen der Verbändeanhörung des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (WoGStärkG) am 28.02.2019 haben mehrere Verbraucherverbände und Gewerkschaften den vorliegenden Entwurf als unzureichend tituliert. Das Gesetz, das am 1.1.2020 in Kraft treten soll, knüpft an die bisherige Praxis an, die Wohngeldleistung pauschal zu erhöhen. Die systemischen Probleme des Gesetzes würden damit aber nicht berücksichtigt.

Grundlegende Reform nötig

Der Bauherren-Schutzbund (BSB), der Deutsche Familienverband (DFV), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Haus & Grund Deutschland, der Verband Wohneigentum, der Verband Wohnen im Eigentum (WiE), die Verbraucherzentralen Hamburg und Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern stattdessen eine grundlegende Neuordnung des Wohngeldes.

Das fordern die Verbände beim Wohngeld

Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter und der Lastenzuschuss für selbstnutzende Wohneigentümer müssten die realen Verhältnisse der Betroffenen widerspiegeln. Das ist aus Sicht der Verbände wichtiger als eine pauschale Anpassung der Wohngeldformel alle paar Jahre. Konkret fordern die Verbände eine Dynamisierung der Miethöchstbeträge, der Einkommensgrenzen und der Wohngeldleistungen. Eine Anpassung müsse zudem jährlich erfolgen. Außerdem müssten die Mietenstufen an der Vergleichsmiete ausgerichtet werden. Andernfalls könnten die positiven Anreize des Zuschusses mit der Funktion als vorrangiges Sicherungssystem schon nach kurzer Zeit verfehlt werden.

Freibetrag für Erwerbstätige

Notwendig ist nach Ansicht der Verbände und Gewerkschaften zudem, dass ein Freibetrag für Erwerbstätige eingeführt wird. Die geltende Rechtslage führe zu dem absurden Ergebnis, dass viele Geringverdienende keinen Anspruch auf Wohngeld haben, sondern ergänzend Hartz IV beziehen müssten. Darüber hinaus sollen Heizkosten- und Energiekostenkomponenten eingeführt und ebenfalls dynamisch angepasst werden. Die Verbände fordern darüber hinaus eine Klimakomponente im Rahmen energetischer Sanierungen, um erhöhte Mietkosten für Wohngeldempfänger nach Sanierungen aufzufangen.

Zahl der Wohngeldempfänger gesunken

Hintergrund der Reformforderung ist, dass trotz steigender Bestands- und Neubaumieten die Zahl der Wohngeldempfänger von fast 800.000 im Jahr 2016 auf rund 550.000 im Jahr 2018 gefallen ist. Der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung werde lediglich dazu beitragen, die Zahl der Empfängerhaushalte vorübergehend auf etwa 660.000 zu steigern. Danach würde die Empfängerzahlen aber wieder sinken. (mh)