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3. Februar 2023
Würzburger: Erweitertes Leistungsspektrum für junge Reisende
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Würzburger: Erweitertes Leistungsspektrum für junge Reisende

Die Würzburger Versicherungs-AG hat ihren Auslandskrankenversicherungstarif TravelSecure Young erweitert. Drei Leistungen kommen neu hinzu, während neun bestehende Leistungen ausgeweitet werden.

Die Reiseversicherung TravelSecure Young der Würzburger Versicherungs-AG ist um drei neue Leistungsbausteine ergänzt worden. Neun bereits bestehende Leistungen wurden erweitert. Auf eine Tariferhöhung hat die Würzburger dabei verzichtet.

Die TravelSecure Young Auslandskrankenversicherung ist in den Tarifvarianten Exklusiv, Komfort und Basis erhältlich und richtet sich an junge Reisende, wie Schüler, Studenten Backpacker oder „Work & Traveller“. Die Versicherung kann bis zum 55. Lebensjahr abgeschlossen werden und ist ohne Selbstbehalt.

Neue Leistungen

In den Tarifen Exklusiv und Komfort profitieren Versicherte ab sofort von drei komplett neuen Leistungsbausteinen. Für Versicherte der Kategorien Exklusiv und Komfort sind ab sofort Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, die nach einem Unfall erforderlich sind, ebenso enthalten wie notwendige Heilbehandlungen bei Neugeborenen im Falle einer Frühgeburt vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche. Im Tarif Exklusiv können außerdem Neugeborene nun bei ihren Eltern mitversichert werden, wenn der Versicherungsvertrag seit mindestens drei Monaten ununterbrochen besteht.

Leistungserweiterungen u. A. bei zahnärztlichen Behandlungen, Nachhaftung, Todesfall

Im bereits bestehenden Leistungsspektrum gab es Nachbesserungen zum Beispiel im Bereich der Nachhaftung. Sollte eine Rückreise innerhalb des versicherten Zeitraums nicht möglich sein, verlängert sich der Versicherungsschutz nun sowohl im Exklusiv- als auch im Komfort-Tarif unbegrenzt, bis die versicherte Person wieder reisefähig ist.

Für Versicherte im Komfort-Tarif (zusätzlich zum Exklusiv-Tarif) werden ab sofort alle Kosten einer notwendigen schmerzstillenden Zahnbehandlung und einfache Zahnfüllungen erstattet. Im Bereich Zahnersatz steigt die Kostenerstattung nach einer Wartezeit von acht Monaten von bisher 50% auf nun 80% in allen Tarifen bis zu einem jeweils vereinbarten Maximalbetrag pro Versicherungsjahr. Wenn der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls benötigt wird, entfällt die Wartezeit.

Im Todesfall werden in allen Tarifen die Kosten für die Überführung oder Bestattungskosten vor Ort (maximal bis zur Höhe der für die Überführung anfallenden Kosten) zu 100% erstattet.

Weitere Erweiterungen wurden auch in den Leistungskategorien Versicherungsschutz bei einem Heimaturlaub, Krankenbesuche, ärztlich verordnete Hilfsmittel, Telefonkosten und Arzneimittelversand gemacht. (js)

Bild: © Vasily Makarov stock.adobe.com