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7. Mai 2021
„Alpha-Tiere finden es nicht sexy, sich mit Endlichkeit zu befassen“

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„Alpha-Tiere finden es nicht sexy, sich mit Endlichkeit zu befassen“

Was gehört für Sie alles zur Generationenberatung?

Eine gute Generationenberatung baut auf den vier Säulen der persönlichen Vorsorge auf:

  • Mit der Vorsorgevollmacht legt mein Kunde rechtlich eine Vertrauensperson fest, die im Fall der Fälle für ihn agieren soll und die Familie in dieser schweren Zeit davor bewahrt, sich auch noch mit einem gerichtlich bestellten Betreuer auseinandersetzen zu müssen.
  • In der Patientenverfügung bestimmt er, welche medizinische Behandlung er in ausgewählten Situationen (z. B. in Todesnähe, bei unheilbaren Krankheiten im Endstadium oder bei Hirnschädigungen) bekommen möchte und entlastet damit die bevollmächtigte Person, diese Entscheidungen für ihn treffen zu müssen.
  • Durch die Liquiditätsplanung für den Pflegefall trifft er finanzielle Vorkehrungen für diese Phase und ermöglicht Vermögensübertragungen schon zu Lebzeiten.
  • Im Testament artikuliert mein Kunde seinen letzten Willen, wer nach seinem Tod erben bzw. sein Lebenswerk fortführen soll.

Ich habe immer dann eine gute Generationenberatung „abgeliefert“, wenn sie zu Harmonie in der Familie führt, der Kunde seine Angehörigen entlastet und er seine Werte- und Qualitätsvorstellungen für Bedarfsfälle und unvermeid­bare Lebenssituationen festlegen konnte.

Die Themen Vererben oder Verschenken gehören hier dazu?

Das sind die zentralen Themen meiner Generationenberatung. Neben einem Liquiditätsplan für das Pflegerisiko geht es immer um die Risiken Pflichtteilsanspruch und Erbschaftsteuer. Da setze ich an. Durch meine Ausbildung zum Generationenberater kenne ich zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und Produktlösungen. Da meine Kunden mit mir bereits ihren Vermögensaufbau strukturiert haben, bin ich auch ihr favorisierter Ansprechpartner für die Gestaltung der Vermögensnachfolge. In einigen Fällen beinhaltet das auch die Vermögensverwaltung nach dem Tod, die ich in meiner Funktion als Testamentsvollstrecker gewährleisten kann.

 
Ein Interview mit
Dr. Axel Diekmann