AssCompact suche
Home
Fort & Weiterbildung
20. Januar 2022
„gut beraten“: Durchschnittlich 18 Stunden Weiterbildung
Mature man using laptop at home

„gut beraten“: Durchschnittlich 18 Stunden Weiterbildung

2021 haben vertrieblich Tätige in der Versicherungswirtschaft laut „gut beraten“ durchschnittlich 18 Stunden in Weiterbildung investiert. Zudem berichtet die Initiative im Jahresüberblick über neue Anrechnungsregeln und über eine neue Differenzierung der Leistungsangebote im Jahr 2022.

Die freiwillige Initiative der Versicherungswirtschaft „gut beraten“ hat ihren Bericht für das vierte Quartal 2021 vorgelegt und zieht darin eine positive Bilanz für das gesamte vergangene Jahr. Fast 150.000 Bildungskonten waren laut der Initiative 2021 aktiv. Insgesamt wurden mehr als 2,6 Millionen Stunden Weiterbildungszeit dokumentiert. Durchschnittlich ergibt das knapp 18 Stunden Weiterbildungszeit pro Teilnehmer. Diese Stundenzahl liegt um 20% höher als vom Gesetzgeber gefordert (mindestens 15 Stunden). Bei knapp 22.000 vertrieblich Tätigen sind sogar 30 Stunden und mehr dokumentiert.

Engagement der vertrieblich Tätigen

Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Vorsitzender des Trägerausschusses der Initiative „gut beraten“, sagt dazu: „Trotz widriger Umstände, nun schon das zweite Jahr in Folge, zeigen sich die vertrieblich Tätigen engagiert, wenn es um ihre Weiterbildung geht und leisten überwiegend mehr als das gesetzlich geforderte Minimum. Zugleich unterstreicht der enorm hohe Anteil an E-Learning-Formaten von deutlich über 90% die hohe Flexibilität unserer Branche.“

Aktualisierung der FAQ

Im Jahresüberblick geht „gut beraten“ auch auf die FAQ der Aufsichten zur Weiterbildungsverpflichtung ein, die im Februar und im November 2021 aktualisiert wurden. Als Interessenvertretung konnte „gut beraten“ dabei schon im Vorfeld einige Punkte klären, heißt es in einem Pressestatement. Diese Positionen wurden demnach in den Aktualisierungen der FAQ berücksichtigt. Die „gut beraten“-Anrechnungsregeln wurden in der Folge ebenfalls aktualisiert.

Schulungen zu Agenturmanagement ebenfalls anrechenbar

„Ganz besonders freuen wir uns aber auch darüber, dass sich die Aufsichten unserer Auffassung in für die Branche wichtigen Punkten anschließen konnten und zum Beispiel klargestellt haben: Schulungen zu Agenturmanagement inklusive betriebswirtschaftlicher Weiterbildungen, zu Personalführung bzw. zum Themengebiet Nachhaltigkeit sind ebenfalls anrechenbar, wenn der Bezug zur Versicherungsvermittlung und -beratung erkennbar ist“, so Monika Klampfleitner, Leiterin der Geschäftsstelle „gut beraten“.

Differenzierteres Leistungsangebot

Zu Beginn dieses Jahres hat „gut beraten“ das Leistungsangebot verändert und stärker differenziert. Klampfleitner erklärt: „Wir haben in vielen Gesprächen mit Unternehmen, mit Bildungsdienstleistern und mit vertrieblich Tätigen den Wunsch herausgehört, unsere einzelnen Leistungskomponenten – die Interessenvertretung und Qualitätssicherung sowie die Weiterbildungsdatenbank – stärker zu betonen und als Einzelbausteine zur Verfügung zu stellen.“ Für Bildungsdienstleister gibt es nun verschiedene Wahlmöglichkeiten. Sie können sich zudem mit einem Qualitätssiegel als zertifizierter Partner der Initiative „gut beraten“ ausweisen. Für vertrieblich Tätige bleibt das Bildungskonto kostenfrei und sie erhalten ein Weiterbildungssiegel, wenn ihr Bildungskonto mindestens 30 Stunden absolvierter Bildungszeit ausweist. (lg)

Bild: © Pixel-Shot – stock.adobe.com