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29. Februar 2012
EU-Kommission zur Reform der Pensionsfondsrichtlinie

EU-Kommission zur Reform der Pensionsfondsrichtlinie

Morgen findet in Brüssel eine öffentliche Anhörung der EU-Kommission zur Reform der sogenannten Pensionsfondsrichtlinie (EbAV-RL) statt. Hintergrund ist die geplante Überarbeitung der EbAV-RL.

Morgen tagt die EU-Kommission zur Reform der #Pensionsfonds Richtlinie...

Diese setzt seit 2003 EU-weite aufsichtsrechtliche Mindeststandards für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Zu den EbAV zählen in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (AbA), Heribert Karch, erklärte heute in Frankfurt in Bezug auf die Anhörung: „Ob die Solvency II-Regulierung für die Versicherungswirtschaft gut ist, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Auf die betriebliche Altersversorgung passen die quantitativen Anforderungen von Solvency-II aber auf gar keinen Fall. Angesichts der zusätzlichen Sicherungsmechanismen in der zweiten Säule würden Eigenmittelanforderungen à la Solvency-II die Betriebsrenten unnötig verteuern. Es würde nur europaweit totes Kapital im dreistelligen Milliardenbereich in den Einrichtungen angesammelt was für dringend notwendige Konjunkturprogramme nicht mehr zur Verfügung stünde. „

Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hatte am 15.02.2012 ihre 515-seitige Antwort auf das Konsultationsersuchen zur Überarbeitung der EbAV-RL an die EU-Kommission gegeben. Die AbA hat die im Vorfeld von EIOPA durchgeführten Konsultationen ausgewertet. Am Rande einer Investorenkonferenz in Frankfurt erklärte Heribert Karch dazu:

„Von den 170 abgegebenen Stellungnahmen kamen die meisten aus Großbritannien, Deutschland, Niederlande und Frankreich. Nur 11 Länder haben sich überhaupt mit den zentralen Themen der Konsultation, der risikobasierten Eigenmittelanforderung und der marktkonsistenten Bewertung von Vermögen und Verbindlichkeiten bei EbAV, beschäftigt. Im Wesentlichen sprechen sich nur Frankreich sowie verschiedene Lebensversicherer und ihre Verbände für eine Übertragung der Solveny-II-Eigenmittelanforderungen auf EbAV aus. Im Fokus künftiger Diskussionen sollten aber die Interessen der Arbeitgeber und der Begünstigten stehen – und nicht jene der Versicherungswirtschaft.“

Die AbA ist der deutsche Fachverband für Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung ein.