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2. August 2021
Junge Maklerbetriebe: Mit Fördermitteln an die Pole-Position

Junge Maklerbetriebe: Mit Fördermitteln an die Pole-Position

Marktveränderungen durch Digitalisierung und neue Kundenanforderungen lassen Maklerbetriebe über Investitionen für eine sichere Zukunft nachdenken. Dabei sollten sie Fördermittel nicht außer Acht lassen. Der Experte Kai Schimmelfeder informiert in einer AssCompact-Serie über die Möglichkeiten. Teil 3

„Wir sind doch viel zu jung, um Förderprogramme zu nutzen!“ – ein Irrtum, dem viele junge Unternehmen unterliegen und damit auf sinnvolle Fördergelder verzichten. Fördergelder, die eine bessere Rendite im jungen Unternehmen verur­sachen könnten oder die eine stabilere Liquidität bewirken.

Was sind junge Unternehmen (egal aus welcher Branche)? In der Fördermittelwelt gibt es nicht die eine Definition, was junge Unternehmen sind. Es gibt Förderprogramme für junge Unternehmen, die bis zu zwei Jahre alt sind, dann welche mit bis zu drei Jahren, dann bis zu fünf Jahren und wenn ein Unternehmen innovativ ist oder Innovationsinvestitionen plant, dann sind es auch bis zu zehn Jahre.

Es kommt auf die geplanten Investitionen an. Diese sind mitbestimmend, ob ein Unternehmen als „jung“ oder „alt“ bezeichnet werden kann. Diese Definition ist abge­koppelt von den sonst üblichen Bezeichnungen oder Datenanforderungen. Die Richtlinien und Verordnungen definieren eigene Anforderungen, damit Förderanträge von Unternehmen gestellt werden können. Der Grund liegt im Ziel der verschiedenen Förderprogramme und in der Erkenntnis, dass unterschiedliche Investitionsvorhaben in Unternehmen unterschiedliche Anforderungen benötigen.

Wer bekommt was: Hintergründe für die richtigen Förderanträge

Maklerunternehmen, die in klassische Investitionen der Gründung investieren wollen, zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsausstattung, Werbung, mehr Mitarbeiter (vorfinanzieren), Hardware, Software etc., sind eher in der Gründerförderung. Diese Investitionen werden in den ersten fünf Jahren nach Gründung stärker gefördert. Meistens sind es Förderkredite, staatliches Beteiligungskapital als Eigenkapitalverstärkung, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen, Tilgungsfreiheiten in Förderkrediten, tilgungsfreie Jahre bei rückzahlungspflichtigen Förderprogrammen. Aber auch Zuschüsse in bestimmten Regionen in Deutschland oder Zuschüsse zu bestimmten Investitionen von jungen Unternehmen sind möglich. Auch Zuschüsse zu Digitalinvestitionen (Webseitenerstellung, digitale Geschäftsmodelle, digitale Markt­erschließung etc.) sind von jungen (Makler-)Unternehmen nutzbar. Bei der Antragstellung werden viele Unternehmensangaben benötigt und nicht für jedes Unternehmen werden diese Förderprogramme freigeschaltet. Es kommt in der Förderung auf die Details an. Jedes Förderprogramm hat seine eigenen Feinheiten.

Maklerunternehmen, die im Schwerpunkt in Digitalisierung, Systeme und Prozesse investieren wollen, können – egal welchen Unternehmensalters – Zuschüsse als geschenktes Geld vom Staat nutzen, weil es hierbei um die Wirtschaftsziele von Deutschland und der Europäischen Union geht. Die Zuschüsse in diesem Bereich sind auch eine Lenkungs- bzw. Steuerungsfunktion, damit Unternehmen mehr in diesem Bereich umsetzen.

Eine andere Art, auf das Alter von Unternehmen einzugehen, ist die Höhe mancher Förderprogramme bei Innovationen. Wenn Makler­unternehmen planen, neue digitale Geschäftsprozesse, digitale Platt­formen, Software etc. neu und technisch auf dem „nächsten“ Level zu entwickeln, dann kommt es zu altersabhängiger Zuschussförderung: Je jünger ein Unternehmen, desto mehr Zuschuss. Je älter ein Unternehmen, desto weniger Zuschuss. Auch hier ist das Alter des antragstellenden Unternehmens abgekoppelt von den sonst üblichen Alters- und Phasendefinitionen.

Top vier Förderprogramme für junge Maklerunternehmen
  • Der „Klassiker“ sind Gründerkredite wie das KfW-Startgeld. Bis 125.000 Euro können hier beantragt werden. In diesem Förderprogramm sind Unternehmen antragsberechtigt, die nicht länger als fünf Jahre am Markt aktiv sind (siehe www.kfw.de). Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Investitionen der ersten Monate sind hier meistens der Grund der Nutzung.
  • Gerne als Eigenkapitalverstärkung genutzt ist dann das „Kapital für Gründung“. Bis zu 500.000 Euro sind hier als wirtschaftliches Eigenkapital als Co-Finanzierung vorgesehen und ein Unternehmen darf nicht älter als drei Jahre am Markt aktiv sein. Hier ist also das Alter des Unternehmens auf maximal drei Jahre begrenzt. Danach kann das Förderprogramm nicht mehr genutzt werden. Oftmals werden hier Unternehmenskäufe co-finanziert oder andere größere Investitionen vorgenommen. Der „Eigenkapital-Charakter“ wirkt sich auch auf die Bilanz des „jungen“ Unternehmens aus, und damit kann es eine positive Wirkung auf die Bonität haben. Das wiederum verbessert die Finanzierungsreichweite des „jungen“ Unternehmens, und damit kann die Wachstumsgeschwindigkeit erhöht werden.
  • Zuschuss zu Innovationen „junger“ (Makler-)Unternehmen: Das meistgenutzte Förderprogramm für innovative Investitionen sieht ein Unternehmen als „jung“ an, wenn es nicht älter als zehn (!) Jahre am Markt aktiv ist. Diese lange „Gründerphase“ wirkt sich auf die Höhe der Zuschüsse in diesem Programm aus. „Junge“ Unternehmen ­bekommen 45% Zuschuss auf die Kosten der Innovation (hier Personalkosten). „Ältere“ Unternehmen (über zehn Jahre) bekommen weniger prozentuale Zuschüsse. Der maximale Zuschuss ist hier 247.500 Euro und wird im Kern auf die entstandenen Personalkosten des jungen Unternehmens gezahlt. In anderen Förderprogrammen steht die Investition in Maschinen, Gebäude oder Ähnliches im Vordergrund. Hier in diesem Förderprogramm stehen die Menschen im Vordergrund. Das Investitionsrisiko der Innovation wird mit dem Zuschuss „kompensiert“ (www.zim.de).
  • Je nach Ausgestaltung der „jungen“ Unternehmensaktivi­täten kommen bundesweite Förderprogramme für digitale Investitionen in Betracht: Webseite, digitale Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung oder Ähnliches sind hier die geförderten Positionen. Diese Förderprogramme gibt es auch zusätzlich (!) in vielen Bundesländern. Die Schwerpunkte der Förderung sind sehr unterschiedlich und reichen von 500.000 Euro Zuschuss(!) für Implementierung (digital) bis zu 10.000 Euro Zuschuss für Webseitenaufbau oder Ähnliches. Die Bandbreite ist in jedem Bundesland individuell seitens der Landesregierung bestimmt und soll bestimmte Ziele erreichen.

Manchmal kann das Alter eines Unternehmens ein Filter für Förderprogramme sein, und manchmal das Investitionsvorhaben.

Geplante Investitionen von jungen Unternehmen können auf mögliche Förderprogramme getestet werden. Einfach auf die Website www.foerdermittel-testen.de gehen und die Investitionspositionen und ergänzende Angaben eingeben. Das Team von feder consulting analysiert dann die infrage kommenden Förderprogramme.

Über den Autor

Kai Schimmelfeder (kaischimmelfeder.de) ist Fördermittel-Experte und begleitet mit seinem Team Unternehmen in der Fördermittelbeantragung. Er ist Buchautor und Sachverständiger für öffentliche Fördermittel und Zuschüsse. In der Fernsehsendung „KAI SCHIMMELFEDER EXKLUSIV – Das Fördermittel Magazin“ bietet er wöchentlich neue Impulse für Unternehmen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 07/2021, Seite 86 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Nicky Rhodes – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Kai Schimmelfeder