Führungskräfte und Selbstständige können mit den unterschiedlichsten Verbrechens-Vorwürfen konfrontiert werden – zum Beispiel weil anscheinend Firmengelder nicht ordnungsgemäß verwendet wurden oder bei einer Betriebsprüfung Steuerhinterziehung vermutet wird. Solche Verdachtsmomente sind besonders heikel. Denn Verbrechen beschreiben im Strafrecht Tatbestände, die zwingend zu einer Freiheitsstrafe führen. Ein Schuldspruch kann in vielen Fällen zu einer Existenzbedrohung werden, sowohl unternehmerisch als auch privat.
Rechtsschutzversicherung deckt Verbrechens-Vorwurf meist nicht ab
Um das umfassende Thema besser zu verstehen, hilft ein juristischer Exkurs. Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen. Als Vergehen bezeichnet man minderschwere Straftaten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bedroht sind. Verbrechen beschreiben hingegen Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden. Verbrechen bergen also das größte unternehmerische Risiko.
Viele Versicherungsunternehmen decken in ihrem Straf-Rechtsschutz allerdings nur das Vergehen und nicht den existenzbedrohenden Vorwurf eines Verbrechens ab. Die Württembergische Versicherung bietet daher in ihrem neuen Firmen-Rechtsschutz-Tarif den Ergänzungsbaustein Spezial-Straf-Rechtsschutz. Hier ist auch die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Verbrechens enthalten.
Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet umfangreiche Kostenübernahme
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz beinhaltet auch Leistungen bei Vorwurf des vorsätzlichen Handelns. Nur wenn eine Verurteilung wegen Vorsatz zustande kommt, entfällt dieser Versicherungsschutz rückwirkend. Bereits wenn das Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, können Versicherte schnellen Rat bei den Expertinnen und Experten der Württembergischen einholen und notwendige Schritte einleiten. Die Württembergische vermittelt und übernimmt auch die Kosten von Fachanwältinnen und -anwälten, wenn die versicherte Person zum Beispiel über die Medien auf eine konkrete Strafsache aufmerksam wird, die sie betreffen könnte. Zudem werden Kosten für Gutachterinnen und Gutachter sowie Öffentlichkeitsarbeit etwa für Krisenkommunikation übernommen.
Weitere Informationen zur gewerblichen Rechtsschutzversicherung sowie zum Spezial-Straf-Rechtsschutz der Württembergischen finden Sie hier.
Bild: © AdobeStock/sebra
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