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23. November 2021
Vertriebs-Lockdown in Sachsen: Keine stationäre Beratung mehr
a woman with mask closes her local small business due to coronavirus outbreak

Vertriebs-Lockdown in Sachsen: Keine stationäre Beratung mehr

Versicherungsvermittler dürfen in Sachsen keine stationäre Beratungsleistung mehr erbringen. Das geht aus der Corona-Notfall-Verordnung des Freistaats hervor. Für Kreditinstitute gibt es Ausnahmen. Branchenverbände erkennen darin eine Wettbewerbsverzerrung.

Die Maßnahmen, die gegen die aktuell steigenden Corona-Zahlen ergriffen werden, haben in Teilen Deutschlands bereits wieder Auswirkungen auf die Arbeit von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern. Das geht aus der Corona-Notfall-Verordnung des Freistaats Sachsen hervor.

Einschränkungen in Sachsen

Um die vierte Infektionswelle mit dem neuartigen Corona-Virus zu brechen, hat die sächsische Landesregierung zahlreiche Einschränkungen per Verordnung vom 19.11.2021 beschlossen. Auch davon betroffen: die Finanz- und Versicherungsbranche. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Notverordnung mit Ausnahmen

Unter § 9 Abs. 4 der Notverordnung heißt es: „Die Öffnung von Reisebüros, Versicherungsagenturen, Vermögensberatungsbüros, Unternehmensberatungsbüros, Finanzdienstleistungsbüros mit Ausnahme der Banken und Sparkassen, für Publikumsverkehr ist untersagt.“

Nur noch telefonische und Online-Beratung

Wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert, sind Online-Beratungen und telefonische Beratungen demnach auch in Sachsen weiterhin möglich. Des Weiteren gelten selbstverständlich auch in Vermittlerbüros die bundeseinheitlichen Vorgaben für 3G am Arbeitsplatz sowie die sogenannte Home-Office-Pflicht.

Kreditinstitute werden bevorzugt

Kritisch sieht der Branchenverband insbesondere die Ausnahme für Banken und Sparkassen. Dadurch, dass Kreditinstitute weiterhin stationär beraten dürften, entstehe eine Wettbewerbsverzerrung bei der Vermittlung von Versicherungs- und Anlageprodukten.

Weitere Bundesländer könnten folgen

Sachsen hat zwar bisher als einziges Bundesland Maßnahmen ergriffen, die Vermittler in ihrer Arbeit derart einschränken. Weitere Länder könnten jedoch folgen, wenn es darum geht, den ansteigenden Corona-Infektionszahlen zu begegnen. Der BVK stellt auf seiner Website Informationen zu dem Thema zur Verfügung.

Dauer der Maßnahmen

Die sächsische Verordnung trat am 22.11.2021 in Kraft und endet vorbehaltlich weiterer Entwicklungen mit Ablauf des 12.12.2021. (tku)

Bild: © alvaro – stock.adobe.com