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13. April 2022
Allianz bKV mit Baustein Krankenhaustagegeld
In the Hospital, Patient Lying in Bed, his Wife Sitting Beside, They Listen to Doctor's Explanations. Love and Care Concept.

Allianz bKV mit Baustein Krankenhaustagegeld

Die APKV erweitert ihr bKV-Portfolio mit dem Baustein Krankenhaustagegeld. Damit können Arbeitgeber ihre Angestellten bei einem stationären Krankenhausaufenthalt finanziell unterstützen. Die ausgezahlte Summe kann zwischen 10 und 100 Euro betragen. Auch weitere Services gehören zu den bKV-Tarifen.

Der Bausteintarif Krankenhaustagegeld erweitert ab sofort das Portfolio der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) bei der Allianz Private Krankenversicherung (APKV). Arbeitgeber können ihre gesetzlich wie privat krankenversicherten Angestellten gleichermaßen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt unterstützen. Vor Abschluss der Versicherung wird eine Summe zwischen 10 und 100 Euro festgelegt, die dann täglich gezahlt wird. Es gibt dabei keine Begrenzung, wie lange das Geld gezahlt wird. Eine Gesundheitsprüfung entfällt.

Finanzielle Unterstützung ab dem ersten Tag

Zudem wird das Krankenhaustagegeld ohne Wartezeiten, also ab dem ersten Tag, ausgezahlt, auch wenn bereits ein Krankenhausaufenthalt geplant ist oder läuft. Das ausgezahlte Geld ist für die Angestellten frei verfügbar und kann beispielsweise die Zusatzkosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer, Fahrtkosten oder die Gebühren für WLAN und Fernsehen im Krankenzimmer decken.

Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten

Der Arbeitgeber zahlt 1,29 Euro je 10 Euro Tagessatz pro Monat und versicherte Person. Entgeltfreie Zeiten, z. B. Elternzeit oder Sabbatical, bleiben beitragsfrei, während die Beschäftigten die Leistungen weiterhin nutzen können.

Weitere Gesundheitsservices

In allen bKV-Tarifen gibt es weitere Gesundheitsservices für die Versicherten, die auch Familienangehörigen zugutekommen können, wie beispielsweise die Allianz Pflege Assistance (AssCompact berichtete). Auch eine Facharztvermittlung und die „Allianz gegen Schmerz“, die bei Rücken-, Knie- oder Schulterbeschwerden weiterhilft, gehören zum Service des Krankenhaustagegelds. (lg)

Bild: © Gorodenkoff – stock.adobe.com